Object: Währung und Handel

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Vom Ende des Jahres 1862 bis zum dO. April 1866 ver 
minderte darauf die Bank abermals ihren Notemunlaut um 
88’9 Millionen und sie stand wieder der Aufnahme der Baar- 
Zahlungen — für welche das Jahr gesetzlich vorgesehen 
war — sehr nahe, als die Staatsnoten-Emission in Folge des 
österreichisch-preussischen Krieges alle zur Erreichung dieses 
Zieles gemachten Anstrengungen paralysirte, indem damit 
jene ungebührliche Ausdelinung der Circulationsmittel zu Wege 
gebracht wurde, unter deren Folgen der österreichisch-unga 
rische Geldumlauf bis zum heutigen Tage leidet. 
Die Insolvenz der österreichischen Nationalbank war 
also stets durch die Verschuldung des Staates hervorgeruten. 
Es lassen sich in dieser Beziehung drei Epochen unterscheiden. 
Die erste, von der Gründung der Bank bis zum Jahre 1848 
reichend, umfasst jenen Zeitraum, in welchem der Staat bis 
zu einem Betrage von 126’8 Millionen Gulden Schuldner der 
Bank wurde, ohne dadurch deren Solvenz zu stören, da eben 
trotz dieser Verschuldung ein Missverhältniss zwischen den 
Circulations-Mitteln und den Circulations-Bedürfnissen nicht 
hervorgerufen wurde. Die zweite Epoche von 1848 bis 1866 
umfasst eine Zeit, in welcher der Staat mit so hohen Beträgen 
der directe Schuldner der Bank wurde, dass diese letztere 
nothgedrungen ihren eigenen Notenumlaut über die Verkehrs 
bedürfnisse hinaus ausdehnen musste und dadurch ein Disagio 
dieser Noten hervorrief. Nur vorübergehend, insbesondere in 
den Jahren 1851 bis 1854, ging mit dieser directen Verschul 
dung an die Bank und mit dem dadurch erzwungenen An 
wachsen der Banknotencirculation auch die Emission von 
Staatspapiergeld Hand in Hand. In diesen 18 Jahren machte 
der Staat zweimal Anstrengungen, sich seiner Schuld zu ent 
ledigen und die Valuta herzustellen, wurde aber immer durch 
dazwischen tretende politische Verwicklungen und Kriege an 
der vollständigen Durchführung seines Vorhabens gehindert. 
Die dritte Epoche endlich — vom J ahre 1866 bis zur 
Gegenwart — zeigt ein stationäres directes Schuldverhältniss 
des Staates zur Ban^ und zwar ein Schuldverhältniss in einer 
Höhe, welches für sich betrachtet die Basis des Geldumlaufes 
noch keineswegs angreifen würde. Dass nichtsdestoweniger 
auch in dieser letzteren Periode die österreichischen Noten
	        
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