Full text : Fortschritt und Armut

Buch  VII.

2^8  Die  Gerechtigkeit  des  Heilmittels.

ein  anderer  Titel  abgeleitet  werden  könnte,  und  2.  weil  die  Anerkennung
eines  anderen  Besitztitels  mit  diesem  unvereinbar  ist  und  denselben  aufbeben ­
  würde.
Denn  welches  andere  Recht  besteht,  von  dem  das  Recht  auf  den
ausschließlichen  Besitz  irgendeines  Dinges  abgeleitet  werden  könnte,
als  das  Recht  des  Menschen  auf  sich  selbst?  Mit  welch  anderer  Macht
ist  der  Mensch  von  der  Natur  bekleidet  als  der  Macht,  seine  eigenen  Fähigkeiten ­
  zu  gebrauchen?  Me  kann  er  in  anderer  Meise  auf  materielle
Dinge  oder  auf  Menschen  wirken  oder  Einfluß  ausüben?  Man  lähme
die  Bewegungsnerven,  und  der  Mensch  hat  nicht  mehr  äußerlichen
Einfluß  oder  mehr  Macht  als  ein  Block  oder  Stein,  von  was  sonst  könnte
denn  das  Recht,  Dinge  zu  besitzen  und  zu  beherrschen,  abgeleitet  werden?
Wenn  es  nicht  aus  dem  Menschen  selbst  entspringt,  wo  könnte  es  sonst
wohl  entspringen?  Die  Natur  erkennt  keinen  Besitz  oder  keine  Herrschaft
in  dem  Menschen  an,  außer  als  Ergebnis  der  Arbeit.  Auf  keine  andere
Weise  können  ihre  Schätze  gehoben,  ihre  Kräfte  geleitet  oder  ihre  Eigenschaften ­
  benutzt  und  beherrscht  werden.  Sie  macht  unter  den  Menschen
keinen  Unterschied,  sondern  ist  gegen  alle  vollständig  unparteiisch.  Sie
kennt  keine  Unterscheidung  zwischen  Herrn  und  Sklaven,  König  und
Untertan,  Heiligen  und  Sündern.  Alle  Menschen  stehen  zu  ihr  auf
gleichem  Fuß  und  haben  gleiche  Rechte.  Sie  erkennt  keinen  Anspruch
als  den  der  Arbeit  an  und  erkennt  diesen  ohne  Ansehen  der  Person  an.
wenn  der  Seeräuber  seine  Segel  ausspannt,  so  wird  der  wind  sie  so
gut  füllen  wie  die  eines  friedlichen  Kauffahrteifahrers  oder  einer  Miffionärbarke;
  ob  ein  König  oder  ein  gewöhnlicher  Erdenmenfch  über  Bord
fällt,  beide  können  ihren  Kopf  nur  durch  Schwimmen  über  Wasser
halten;  die  Vögel  werden  sich  dem  Grundbesitzer  nicht  schneller  zum
Schuß  darbieten  wie  dem  Wilddiebe;  die  Fische  beißen  an  oder  nicht,
ohne  den  geringsten  Unterschied  zu  machen,  ob  der  Angelhaken  ihnen  von
einem  artigen  kleinen  Buben,  der  in  die  Schule  geht,  oder  von  einem
herumlungernden  Schlingel  präsentiert  wird;  das  Korn  wird  nur  wachsen,
wenn  der  Boden  bereitet  und  die  Saat  gesäet  ist;  nur  auf  Geheiß  der
Arbeit  kann  das  Erz  aus  der  Mine  gehoben  werden;  die  Sonne  scheint
und  der  Regen  fällt  über  Gerechte  und  Ungerechte.  Die  Gesetze  der
Natur  sind  die  Anordnungen  des  Schöpfers.  Es  steht  in  ihnen  keine  Anerkennung ­
  irgendeines  Rechtes  geschrieben,  als  desjenigen  der  Arbeit,
aber  groß  und  deutlich  steht  in  ihnen  das  gleiche  Recht  aller  auf  den  Gebrauch
  und  Genuß  der  Natur  geschrieben,  das  Recht,  Arbeit  auf  sie  zu
verwenden  und  ihren  Lohn  zu  empfangen  und  zu  besitzen.  Darum  weil
die  Natur  nur  der  Arbeit  Geschenke  macht,  ist  die  Betätigung  der  Arbeit
in  der  Produktion  der  einzige  Titel  auf  ausschließlichen  Besitz.
2.  Dies  der  Arbeit  entspringende  Besitzrecht  schließt  die  Möglichkeit
jedes  anderen  Besitzrechts  aus.  Wenn  ein  Mensch  das  Recht  auf  das
Erzeugnis  seiner  Arbeit  hat,  so  kann  niemand  ein  Recht  auf  etwas  haben,
was  nicht  das  Produkt  seiner  Arbeit  oder  der  auf  ihn  übergegangenen
            
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