Full text : Fortschritt und Armut

Die  Ungerechtigkeit  des  Privatgrundbesitzes.

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Kap.  I.

tionen  aufeinander  folgen!  Hatten  die  Menschen  der  letzten  Generation
oder  die  Menschen  vor  hundert  oder  vor  tausend  Jahren  ein  besseres
Recht  auf  den  Gebrauch  dieser  Welt  als  wir  heutigen?  Oder  hatten  es
die  Höhlenbewohner  oder  die  Lrdgräber,  die  Zeitgenossen  des  Mastodons
und  des  dreizehigen  Pferdes,  oder  die  noch  weiter  zurückliegenden
Generationen,  die  in  dunkelen  Zeitaltern,  welche  wir  nur  als  geologische
Perioden  denken  können,  einander  auf  der  Erde  folgten,  welche  jetzt
wir  für  unseren  kurzen  Tag  bewohnen?
Hat  der  Erstkommende  bei  einem  Festmahle  das  Recht,  alle  Stühle
umzuwenden  und  zu  beanspruchen,  daß  keiner  der  anderen  Gäste  eher
am  Mahle  teilnehme,  als  bis  sie  sich  mit  ihm  verständigt  haben?  Erwirbt ­
  der  Mann,  der  zuerst  sein  Billett  am  Theater  abgibt  und  hineingeht, ­
  durch  seine  Priorität  das  Recht,  nun  die  Türen  zu  schließen  und  die
Vorstellung  für  sich  allein  vor  sich  gehen  zu  lassen?  Erlangt  der  erste
Passagier,  der  einen  Eisenbahnwagen  betritt,  das  Recht,  sein  Gepäck
über  alle  Sitze  auszubreiten  und  die  nach  ihm  kommenden  Passagiere
dadurch  zum  Stehen  zu  zwingen?
Die  Fälle  sind  vollkommen  gleich.  Wir  kommen  und  gehen  als
Gäste  bei  einem  stets  gedeckten  Mahle;  als  Zuschauer  und  Teilhaber
an  einer  Unterhaltung,  bei  der  für  alle,  die  kommen,  Platz  ist;  als  Passagiere ­
  von  Station  zu  Station,  auf  einer  Kugel,  die  durch  den  Raum
rast  —  unsere  Rechte,  zu  nehmen  und  zu  besitzen,  können  nicht  ausschließlich ­
  sein;  sie  müssen  allenthalben  durch  die  gleichen  Rechte  anderer  begrenzt ­
  werden.  Gerade  wie  der  Reisende  aus  der  Eisenbahn  sich  und  sein
Gepäck  über  so  viele  Sitze  ausbreiten  kann,  wie  er  will,  bis  andere  Reisende
kommen,  so  kann  ein  Ansiedler  so  viel  Land,  wie  er  will,  nehmen  und
brauchen,  bis  es  von  anderen  benötigt  wird  —ein  Umstand,  der  dadurch
angedeutet  wird,  daß  das  Land  einen  Preis  erhält.  Dann  muß  sein
Recht  durch  das  gleiche  Recht  anderer  gekürzt  werden,  und  keine  Priorität
der  Aneignung  kann  ein  Recht  geben,  welches  diesen  gleichen  Rechten
anderer  einen  Riegel  vorschiebt.  Wäre  dies  nicht  der  Fall,  so  könnte
jemand  durch  frühere  Aneignung  das  ausschließliche  Recht  nicht  bloß
auf  ssoMorgen  oder  aus  640  Morgen,  sondern  auf  ein  ganzes  Weichbild,
einen  ganzen  Staat,  einen  ganzen  Kontinent  erwerben  und  beliebig
abtreten.
Die  Anerkennung  des  individuellen  Rechtes  auf  Grund  und  Boden
kommt,  in  ihrer  äußersten  Konsequenz,  zu  der  offenbaren  Absurdität,,
daß  irgend  jemand,  der  die  individuellen  Rechte  aus  den  Grund  und  Boden
eines  Landes  in  sich  zu  vereinigen  vermöchte,  alle  übrigen  Einwohner
daraus  vertreiben  könne;  und  wenn  er  die  individuellen  Rechte  auf
die  ganze  Erdoberfläche  in  sich  zu  vereinigen  vermöchte,  so  würde  er
allein  von  all  den  Bewohnern  der  Erde  das  Recht  zu  leben  haben.
Was  aber  bei  dieser  Annahme  eintreten  würde,  das  vollzieht  sich
m  kleinerem  Maßstabe  tatsächlich.  Die  Grundherren  Großbritanniens,
denen  Landverleihungen  „die  weißen  Sonnenschirme  und  die  vor  Stolz.
            
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