Kap. III.
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Der Vorschlag an den Regeln der Besteuerung geprüft.
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sondern auch für die verfolgten — ebensoviel Ausgaben, welche diese
Steuern dein allgerneinen Gütervorrat entnehmen, ohne in die Staats
einnahmen zu fließen.
Dennoch ist dies noch der geringste Teil der Kosten. Steuern,
die das Element der Bestimmtheit entbehren, find vom verderblichsten
Einfluß auf die Moral. Die amerikanischen Steuergesetze als Ganzes
könnten füglich betitelt werden: „Erlasse, um die Korruption der Staats
beamten zu fördern, die Ehrlichkeit zu unterdrücken und den Betrug zu
ermutigen, eine Prämie auf Meineid und Verleitung zum Meineide
zu setzen und den Begriff des Gesetzes von dem Begriffe der Gerechtigkeit
gewaltsam zu trennen." Dies ist ihr wahrer Charakter, und sie reüssieren
darin bewnnderswürdig. Ein Zollhauseid ist zum Sprichwort geworden;
die Taxatoren schwören regelmäßig, alle Waren zu ihrem vollen, richtigen
Barwert abzuschätzen und tun gewohnheitsmäßig das Gegenteil; Leute,
die auf ihre persönliche und kommerzielle Ehre stolz sind, bestechen Beamte
und machen falsche Angaben, und alle Tage erlebt man das demorali
sierende Schauspiel, daß derselbe Gerichtshof heute einen Mörder und
morgen einen Verkäufer ungestempelter Schwefelhölzer verurteilt.
So unbestimmt und so demoralisierend sind diese Besteuerungs
arten, daß die aus David A. Wells, Edwin Dodge und George W. Luyler
zusammengesetzte New Yorker Kommission, welche die Befteuerungs-
frage in jenem Staate zu untersuchen hatte, den Vorschlag machte,
an Stelle der meisten anderen Steuern, mit Ausnahme derjenigen
auf Grundbesitz, eine willkürliche nach dem Mietswerte seiner Wohnung
abgeschätzte Steuer von jedem einzelnen zu erheben.
Aber es ist nicht nötig, zu willkürlichen Veranlagungen zu greifen.
Die Steuer auf Grundwerte, welche die am wenigsten willkürliche
der Steuern ist, besitzt im höchsten Grade das Element der Bestimmtheit.
5ie kann mit einer Gewißheit veranlagt und erhoben werden, die etwas
von der Unbeweglichkeit und Unverhehlbarkeit des Bodens selbst hat.
Grundsteuern können bis auf den letzten geller erhoben werden, und wenn
die Taxation des Grund und Bodens jetzt oft ungleichmäßig ist, so ist
die des persönlichen Eigentums doch noch weit ungleichmäßiger, und diese
Ungleichheiten in der Taxation des Grund und Bodens entstehen zum
großen Teil aus der Besteuerung der mit dem Boden verbundenen Ver
besserungen und aus der Demoralisation, welche aus den von mir an
geführten Ursachen den ganzen Befteuerungsplan trifft. Wären alle
Steuern auf die Grundwerte gelegt, ohne die Verbesserungen mit-
zutreffen, so würde der ganze Besteuerungsplan so einfach und klar und
die öffentliche Aufmerksamkeit so rege sein, daß die Abschätzung für die
Besteuerung mit derselben Gewißheit gemacht werden könnte und würde,
wie ein Häusermakler den Preis zu bestimmen vermag, den ein Ver
käufer für ein Grundstück erhalten kann.