Full text : Fortschritt und Armut

Kap.  III.

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Der  Vorschlag  an  den  Regeln  der  Besteuerung  geprüft.

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sondern  auch  für  die  verfolgten  —  ebensoviel  Ausgaben,  welche  diese
Steuern  dein  allgerneinen  Gütervorrat  entnehmen,  ohne  in  die  Staatseinnahmen ­
  zu  fließen.
Dennoch  ist  dies  noch  der  geringste  Teil  der  Kosten.  Steuern,
die  das  Element  der  Bestimmtheit  entbehren,  find  vom  verderblichsten
Einfluß  auf  die  Moral.  Die  amerikanischen  Steuergesetze  als  Ganzes
könnten  füglich  betitelt  werden:  „Erlasse,  um  die  Korruption  der  Staatsbeamten ­
  zu  fördern,  die  Ehrlichkeit  zu  unterdrücken  und  den  Betrug  zu
ermutigen,  eine  Prämie  auf  Meineid  und  Verleitung  zum  Meineide
zu  setzen  und  den  Begriff  des  Gesetzes  von  dem  Begriffe  der  Gerechtigkeit
gewaltsam  zu  trennen."  Dies  ist  ihr  wahrer  Charakter,  und  sie  reüssieren
darin  bewnnderswürdig.  Ein  Zollhauseid  ist  zum  Sprichwort  geworden;
die  Taxatoren  schwören  regelmäßig,  alle  Waren  zu  ihrem  vollen,  richtigen
Barwert  abzuschätzen  und  tun  gewohnheitsmäßig  das  Gegenteil;  Leute,
die  auf  ihre  persönliche  und  kommerzielle  Ehre  stolz  sind,  bestechen  Beamte
und  machen  falsche  Angaben,  und  alle  Tage  erlebt  man  das  demoralisierende ­
  Schauspiel,  daß  derselbe  Gerichtshof  heute  einen  Mörder  und
morgen  einen  Verkäufer  ungestempelter  Schwefelhölzer  verurteilt.
So  unbestimmt  und  so  demoralisierend  sind  diese  Besteuerungsarten, ­
  daß  die  aus  David  A.  Wells,  Edwin  Dodge  und  George  W.  Luyler
zusammengesetzte  New  Yorker  Kommission,  welche  die  Befteuerungsfrage
  in  jenem  Staate  zu  untersuchen  hatte,  den  Vorschlag  machte,
an  Stelle  der  meisten  anderen  Steuern,  mit  Ausnahme  derjenigen
auf  Grundbesitz,  eine  willkürliche  nach  dem  Mietswerte  seiner  Wohnung
abgeschätzte  Steuer  von  jedem  einzelnen  zu  erheben.
Aber  es  ist  nicht  nötig,  zu  willkürlichen  Veranlagungen  zu  greifen.
Die  Steuer  auf  Grundwerte,  welche  die  am  wenigsten  willkürliche
der  Steuern  ist,  besitzt  im  höchsten  Grade  das  Element  der  Bestimmtheit.
5ie  kann  mit  einer  Gewißheit  veranlagt  und  erhoben  werden,  die  etwas
von  der  Unbeweglichkeit  und  Unverhehlbarkeit  des  Bodens  selbst  hat.
Grundsteuern  können  bis  auf  den  letzten  geller  erhoben  werden,  und  wenn
die  Taxation  des  Grund  und  Bodens  jetzt  oft  ungleichmäßig  ist,  so  ist
die  des  persönlichen  Eigentums  doch  noch  weit  ungleichmäßiger,  und  diese
Ungleichheiten  in  der  Taxation  des  Grund  und  Bodens  entstehen  zum
großen  Teil  aus  der  Besteuerung  der  mit  dem  Boden  verbundenen  Verbesserungen ­
  und  aus  der  Demoralisation,  welche  aus  den  von  mir  angeführten ­
  Ursachen  den  ganzen  Befteuerungsplan  trifft.  Wären  alle
Steuern  auf  die  Grundwerte  gelegt,  ohne  die  Verbesserungen  mitzutreffen,
  so  würde  der  ganze  Besteuerungsplan  so  einfach  und  klar  und
die  öffentliche  Aufmerksamkeit  so  rege  sein,  daß  die  Abschätzung  für  die
Besteuerung  mit  derselben  Gewißheit  gemacht  werden  könnte  und  würde,
wie  ein  Häusermakler  den  Preis  zu  bestimmen  vermag,  den  ein  Verkäufer ­
  für  ein  Grundstück  erhalten  kann.
            
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