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Die Anwendung des Heilmittels,
Buch VIII.
Kapitel IV.
Zustimmungen und Einwendungen.
Die Gründe, aus denen wir den Schluß gezogen haben, daß die
Steuer auf die Landwerte, d. h. auf die Rente, die beste Methode für
die Erhebung öffentlicher Einnahmen fei, find, seitdem Wesen und
Gesetz der Rente bestimmt worden sind, von allen Nationalökonomen
von Ruf ausdrücklich oder stillschweigend zugestanden worden.
Ricardo sagt (Kap. lO): „Eine Steuer auf die Rente würde gänz
lich auf die Grundbesitzer fallen und könnte auf keine andere Klasse
von Konsumenten abgewälzt werden", denn sie „würde den Unterschied
zwischen dem Produkt des unter Kultur befindlichen wenigst produktiven
Landes und dem von Land jeder anderen «Dualität erhaltenen Produkt
unverändert lassen . . . Eine Steuer auf die Rente würde nicht den
Anbau frischen Bodens entmutigen, denn solches Land zahlt keine Rente
und würde unbesteuert sein."
McEulloch (Note 24 zu Smiths Volkswohlstand) erklärt, daß „vom
praktischen Gesichtspunkte Steuern auf die Rente zu den ungerechtesten
und unpolitischsten gehören, die man sich denken kann", aber er stellt
diese Behauptung nur auf Grund feiner Annahme auf, daß es praktisch
unmöglich sei, bei der Besteuerung zwischen der für die Benutzung des
Bodens gezahlten Summe und dem an Kapital darauf verwendeten
Betrage zu unterscheiden. Angenommen jedoch, daß diese Trennung
durchgeführt werden könne, gibt er zu, daß die den Grundbesitzern für
die Benutzung der natürlichen Kräfte des Bodens bezahlte Summe
durch eine Steuer völlig hinweggenommen werden könnte, ohne daß
sie es in ihrer Nacht hätten, irgendeinen Teil der Last auf jemand anders
zu wälzen, und ohne daß dadurch der Preis der Produkte berührt würde.
John Stuart Mill gibt dies alles nicht bloß zu, sondern erklärt
ausdrücklich die Dienlichkeit und Gerechtigkeit einer eigenen Steuer
auf die Rente, indem er fragt, welches Recht die Grundbesitzer auf den
Zuwachs von Reichtümern hätten, der ihnen aus dem allgemeinen
Fortschritt der Gesellschaft ohne Arbeit, Risiko oder Ersparnis ihrerseits
zufällt, und obgleich er es ausdrücklich mißbilligt, ihren Anspruch auf
den gegenwärtigen wert des Bodens zu beanstanden, so schlägt er doch
vor, die ganze künftige Wertzunahme, als der Gesellschaft durch natürliches
Recht gehörig, zu nehmen.
Nrs. Fawcett sagt in dein kleinen Auszug der Schriften ihres
Gatten, betitelt „Nationalökonomie für Anfänger": „Die Grunde
steuer, ob in ihrem Betrage klein oder groß, hat Teil an dem Wesen
einer vom Grundbesitzer dem Staate gezahlten Rente. In einem
Stoßen Teile Indiens gehört der Boden der Regierung, und die Grund
steuer ist daher eine dem Staate direkt gezahlte Grundrente. Die ökono-