Full text : Fortschritt und Armut

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Die  Anwendung  des  Heilmittels,

Buch  VIII.

Kapitel  IV.
Zustimmungen  und  Einwendungen.
Die  Gründe,  aus  denen  wir  den  Schluß  gezogen  haben,  daß  die
Steuer  auf  die  Landwerte,  d.  h.  auf  die  Rente,  die  beste  Methode  für
die  Erhebung  öffentlicher  Einnahmen  fei,  find,  seitdem  Wesen  und
Gesetz  der  Rente  bestimmt  worden  sind,  von  allen  Nationalökonomen
von  Ruf  ausdrücklich  oder  stillschweigend  zugestanden  worden.
Ricardo  sagt  (Kap.  lO):  „Eine  Steuer  auf  die  Rente  würde  gänzlich ­
  auf  die  Grundbesitzer  fallen  und  könnte  auf  keine  andere  Klasse
von  Konsumenten  abgewälzt  werden",  denn  sie  „würde  den  Unterschied
zwischen  dem  Produkt  des  unter  Kultur  befindlichen  wenigst  produktiven
Landes  und  dem  von  Land  jeder  anderen  «Dualität  erhaltenen  Produkt
unverändert  lassen  .  .  .  Eine  Steuer  auf  die  Rente  würde  nicht  den
Anbau  frischen  Bodens  entmutigen,  denn  solches  Land  zahlt  keine  Rente
und  würde  unbesteuert  sein."
McEulloch  (Note  24  zu  Smiths  Volkswohlstand)  erklärt,  daß  „vom
praktischen  Gesichtspunkte  Steuern  auf  die  Rente  zu  den  ungerechtesten
und  unpolitischsten  gehören,  die  man  sich  denken  kann",  aber  er  stellt
diese  Behauptung  nur  auf  Grund  feiner  Annahme  auf,  daß  es  praktisch
unmöglich  sei,  bei  der  Besteuerung  zwischen  der  für  die  Benutzung  des
Bodens  gezahlten  Summe  und  dem  an  Kapital  darauf  verwendeten
Betrage  zu  unterscheiden.  Angenommen  jedoch,  daß  diese  Trennung
durchgeführt  werden  könne,  gibt  er  zu,  daß  die  den  Grundbesitzern  für
die  Benutzung  der  natürlichen  Kräfte  des  Bodens  bezahlte  Summe
durch  eine  Steuer  völlig  hinweggenommen  werden  könnte,  ohne  daß
sie  es  in  ihrer  Nacht  hätten,  irgendeinen  Teil  der  Last  auf  jemand  anders
zu  wälzen,  und  ohne  daß  dadurch  der  Preis  der  Produkte  berührt  würde.
John  Stuart  Mill  gibt  dies  alles  nicht  bloß  zu,  sondern  erklärt
ausdrücklich  die  Dienlichkeit  und  Gerechtigkeit  einer  eigenen  Steuer
auf  die  Rente,  indem  er  fragt,  welches  Recht  die  Grundbesitzer  auf  den
Zuwachs  von  Reichtümern  hätten,  der  ihnen  aus  dem  allgemeinen
Fortschritt  der  Gesellschaft  ohne  Arbeit,  Risiko  oder  Ersparnis  ihrerseits
zufällt,  und  obgleich  er  es  ausdrücklich  mißbilligt,  ihren  Anspruch  auf
den  gegenwärtigen  wert  des  Bodens  zu  beanstanden,  so  schlägt  er  doch
vor,  die  ganze  künftige  Wertzunahme,  als  der  Gesellschaft  durch  natürliches
Recht  gehörig,  zu  nehmen.
Nrs.  Fawcett  sagt  in  dein  kleinen  Auszug  der  Schriften  ihres
Gatten,  betitelt  „Nationalökonomie  für  Anfänger":  „Die  Grunde
steuer,  ob  in  ihrem  Betrage  klein  oder  groß,  hat  Teil  an  dem  Wesen
einer  vom  Grundbesitzer  dem  Staate  gezahlten  Rente.  In  einem
Stoßen  Teile  Indiens  gehört  der  Boden  der  Regierung,  und  die  Grundsteuer ­
  ist  daher  eine  dem  Staate  direkt  gezahlte  Grundrente.  Die  ökono-
            
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