Object: Die Krankenversicherung

2 99. — 
- In der freiwilligen Krankenversicherung spielen die 
© Mindest- und Höchstaltersgrenzen eine andere Rolle. 
N So bedeutet im belgischen Hilfskassengesetz die Mindest- 
N altersgrenze von 18 Jahren, dass eine Person unter 
18 Jahren, die nicht für volljährig erklärt wurde, die 
Mitgliedschaft bei einer anerkannten Hilfskasse nur mit 
; Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters erlangen kann. 
Eine Höchstaltersgrenze von 40 Jahren für die Bewer- 
bung um die Mitgliedschaft kann durch die Satzung der 
Krankenkasse nach dem dänischen Gesetz vorgesehen 
werden; sie mag gegebenenfalls einen Nachteil bedeuten, 
trägt aber dazu bei, dass der freiwillige Beitritt zur 
Krankenkasse rechtzeitig erfolgt. 
Aus diesen wenigen Beispielen dürfte hervorgehen, 
' dass es sich empfiehlt, die Meinungen der Regierungen 
der Mitgliedstaaten über etwa vorzusehende Mindest- und 
Höchstaltersgrenzen kennen zu lernen. 
Familienangehörige des Arbeitgebers. — Nach den 
! meisten obligatorischen Krankenversicherungsgesetzen be- 
gründet auch entgeltliche Beschäftigung eines Ehegätten 
durch den anderen keine Versicherungspflicht. Die Ver- 
sicherungsfreiheit des Ehegatten gründet sich auf, die 
familienrechtliche Unterhaltungspflicht des als Arbeit- 
geber aufscheinenden anderen Ehegatten. Die. Versiche- 
rungsfreiheit des Ehegatten ist festgelegt im deutschen, 
britischen, österreichischen sowie in anderen Gesetzen. 
Für die Versicherungsfreiheit der im Betriebe: oder in 
der Hauswirtschaft des Arbeitgebers Lohnarbeit verrich- 
tenden Kinder und sonstigen Familienangehörigen kommt 
den für die Versicherungsfreiheit des Ehegatten mass- 
gebenden Gründe weit geringere Bedeutung zu. Die 
positiven, Lösungen weichen erheblich von einander ab. 
Nach britischem und norwegischem Recht sind für Rech- 
nung ihrer Eltern entgeltlich arbeitende, ausserhalb deren 
Hausgemeinschaft lebende Kinder versicherungspflichtig.
	        
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