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Umständen noch Anschlußbahnen in Betracht, die im Rechtssinne
als Privatanschlüsse im Sinne des genannten Gesetzes behandelt werden,
tatsächlich aber dem öffentlichen Berkehr dienen. Beispiele hierfür sind
insbesondere eine Reihe von Hafenbahnen.
Übernimmt das Reich die preußische Staatsbahn, so ist es nun nicht
möglich, etwa sämtliche preußischen Nebenbahnen hiervon auszunehmen.
Der Begriff der Nebenbahnen ist ein rein betriebs- und verwaltungs
technischer und gesetzlich nicht umgrenzt. Aber auch sachlich ist die Grenze
zwischen Haupt- und Nebenbahnen je nach ihrer Bedeutung fliehend.
Das zeigt schon die häufig vorkommende Umwandlung von Nebenbahnen
in Hauptbahnen.
Der Regel nach werden also in die Übernahme der preußischen
Staasbahnen durch das Reich die preußischen Nebenbahnen mit ein
zuschließen sein. Indessen, ist es sehr wohl möglich, einzelne Bahnen,
die für den Hauptverkehr voraussichtlich niemals in Betracht kommen
werden, auszuschließen.
Die hiernach vom Reiche nicht übernommenen Staatsbahnen würden
in Zukunft mit den Kleinbahnen gleich zu behandeln fein.
Hiermit wären aber die Aufgaben, die in Preußen auf dem Gebiete
des Lokalbahnwesens entstehen werden, nicht erschöpft. Das preußische
Kleinbahnwesen bedarf vielmehr ohnehin einer Reform. Es hat nicht
die Entwicklung erfahren, die im Interesse der Volkswirtschaft wünschens
wert, ja notwendig gewesen wäre. Nicht etwa, als ob es der Staat
an der nötigen geldlichen Unterstützung hätte fehlen lassen. Das zeigt
schon die Zusammenstellung auf der Anlage V, nach der der preußische
Staat mehr als 127 Millionen M für die Kleinbahnen hergegeben hat.
Für diese Aufwendung hat er nicht einmal eine ausreichende Mitwir
kung bei der Ausgestaltung der Verwaltung der Kleinbahnen ein
getauscht. Die Übelstände liegen vielmehr auf einem anderen Gebiet:
Soweit die Kleinbahnen nicht von Privaten gebaut und betrieben
werden, liegen sie in der Regel in der Hand der Kommunalverbände,
namentlich der Städte und Landkreise. Von den in der Hand des
Staates befindlichen sind die wichtigsten wohl die Schmalspurbahnen in
Oberschlesien. Bei städtischen Straßenbahnen ist das Gegebene und
Natürliche die Stadtverwaltung, was die zum Teil vorzüglich ge
leiteten. städtischen Straßenbahnen zeigen. Anders liegt es mit den
nebenbahnähnlichen Kleinbahnen. Sie durchziehen der Natur der Dinge
nach größere Verkehrsgebiete und dienen dem Überlandverkehr.
Sie werden aber in Preußen mehr und mehr von den Kreisen gebaut
und beschränken sich demgemäß der Regel nach auch auf das Kreisgebiet.
Es ist klar, daß sich dieser Verwaltungsbezirk durchaus nicht immer mit
einem Verkehrsgebiet deckt, so daß auch hier der Zustand entsteht, daß
die natürlichen Verkehrsadern durch politische Verwaltungsgrenzen unter-
Qua atz, Reichseisenbahnen. 5