Full text: Nationalökonomie (1.1915)

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und daß sie aus der Wirtschaft der betreffenden Persönlichkeit her- 
rühren, so daß also im allgemeinen eine gewisse Nachhaltigkeit der- 
selben angenommen werden kann. Einnahmen, welche durchlaufende 
Posten ausmachen, d. h. die zur Erhaltung der Wirtschaft wieder 
verausgabt werden müssen, gehören nicht zum Einkommen, und eben- 
sowenig diejenigen Einnahmen, welche nicht im Zusammenhang mit 
der Wirtschaft stehen, wie Erbschaften, Geschenke, Lotteriegewinne. usw. 
Hiernach erkennen wir nur das sog. Reineinkommen an und 
sehen in dem Ausdrucke Roheinkommen einen uneigentlichen Begriff, 
der nur zur Verwirrung beiträgt. Das Einkommen einer Person kann 
sich nun zusammensetzen aus den Reinerträgen einer größeren Zahl 
einzelner Wirtschaften und verschiedenartiger Vermögensanlagen. 
Es kann Jemand Einkommen beziehen aus einem selbstbewirtschaf- 
teten oder verpachteten Gute, außerdem aus einer Beteiligung an 
einer Aktiengesellschaft, aus einer Hypothek, also aus der Wirtschaft 
anderer Personen. Alle diese Summen zusammen aber gehören zur 
Hauswirtschaft einer und derselben Person und bilden ihr Einkommen. 
Dasselbe ist in der Hauptsache Konsumtionsfond für die betreffende 
Persönlichkeit, bestimmt, zum Unterhalte derselben wie der Familie usw. 
zu dienen, gleichviel, ob der ganze Fond für diesen Zweck 
aufgebraucht wird, oder ob ein Teil davon kapitalisiert, also zur Ver- 
zrößerung des Vermögens verwendet wird. 
Wie man von dem Reinertrage der Volkswirtschaft sprechen 
kann, so auch natürlich von dem Einkommen eines Volkes. Beides 
nehmen wir mit einer noch zu erwähnenden Ausnahme als zusammen- 
fallend an. Der erstere ist die Summe der Erträge aller volkswirt- 
schaftlichen Tätigkeiten, das andere die Summe der Einkommen aller 
einzelnen Persönlichkeiten, welche aus jenen Reinerträgen bezogen 
werden und nur aus ihnen bezogen werden können. Hiernach ist 
kein Unterschied gemacht, wer der eigentlich Produzierende ist. Als 
Ergebnis der Wirtschaft ist hierbei auch das angesehen, was von 
Anderen produziert ist, aber als Einkommen von der betreffenden 
Person bezogen ist, z. B. in der Form von Zinsen, Dividenden usw. 
Es wird hier also die Hauswirtschaft als die abgegrenzte Wirtschaft 
einer Person angesehen. Daher ist natürlich auch bei dem Volks- 
einkommen mit einbegriffen, was ev. aus dem Auslande bezogen wird, 
während nicht in Betracht kommt, was von dem inländischen Rein- 
ertrage an das Ausland abgegeben werden muß. Wir haben hier 
die Summe aller Hauswirtschaften im Auge, die nicht zusammen- 
fällt mit der Summe der einzelnen Produktionswirtschaften. 
Der Ertrag eines großen Unternehmens, z. B. einer großen 
Maschinenbauanstalt, liefert einer sehr großen Zahl von Personen 
ihr Einkommen, Alle Arbeiter, Beamten, wie der Unternehmer selbst 
beziehen es daraus; die Ersteren aber aus dem Rohertrage, der Letz- 
tere dagegen den Reinertrag. Jeder Arbeiter hat seine eigene Haus- 
and Finanzwirtschaft, wie jeder Beamte und der Unternehmer, sie 
ist ein für sich abgeschlossenes Ganzes; sie gewinnt Einkommen, ver- 
braucht es und erzielt ev. eigene Ueberschüsse, Das Einkommen 
sämtlicher Personen ist, wie gesagt, dem Ertrage der Anstalt entnommen, 
lie einzelne Summe hat vom Standpunkte des Unternehmers eine an- 
dere Stellung als von dem des Arbeiters und beansprucht eine andere 
Bezeichnung. Gleichwohl läßt sich Alles in der erwähnten Weise 
anter den Begriff Einkommen subsumieren.
	        
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