Metadata: Volkswirtschaftspolitik (2.1902)

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Veränderungen, welche die Bedürfnisse und auf der anderen Seite die 
Produktionsmittel erfuhren, machten die Beibehaltung des alten Zunft- 
zwanges zur Unmöglichkeit, und nötigten zu dem Versuche mit der 
Gewerbefreiheit. Bei dem gewaltigen Anwachsen des gewerblichen Kör- 
pers ging in alte Zwangsjacke unwillkürlich aus allen Nähten. Vor 
allem musste man einem Jeden das Recht gewähren, sich niederzulassen, 
wo. er es für am zweckmässigsten hält, den Bildungsgang durchzu- 
machen, durch welchen er glaubt, am besten vorwärts zu kommen und 
seine Fähigkeiten zu verwerten, wie es ihm am zweckmässigsten er- 
scheint. Freilich ist damit nicht eine unbedingte Willkür jedes Einzelnen 
ausgesprochen, vielmehr handelt es sich nur um eine Freiheit innerhalb 
bestimmter gesetzlicher Schranken, durch welche die Schädigung durch 
Uebergriffe Anderer verhütet werden soll. Diese Schranken müssen 
allmählich auf Grund der Erfahrungen immer schärfer gezogen werden. 
Die Aufgabe ist nur, die Benachteiligung für den Gewerbebetrieb da- 
bei möglichst zu beschränken, aber den Schutz des Schwächeren mög- 
ıichst vollkommen zu machen. 
Wie durch die Beseitigung des gutsherrlich-bäuerlichen Verhält- 
nisses der Bauer, und mit ihm auch die besitzlose ländliche Arbeiter- 
klasse persönliche Freiheit und Selbständigkeit erlangt hatte, damit 
aber auch die Schutzlosigkeit des Arbeiters und Hülflosigkeit im Falle 
von Krankheit, Tod des Ernährers und bei Arbeitslosigkeit aus- 
gesprochen war, so war auch nach Beseitigung des Zunftzwanges der 
feste Anhalt und Zusammenhang der Handwerker verloren gegangen, 
der freiwillig nicht aufrecht erhalten wurde. Der grösste Teil der 
Versorgungskassen der Zünfte ging ein, und die Gewerbsgenossen hiel- 
ten sich nicht für verpflichtet für die Hülflosen freiwillig einzu- 
treten. So blieben denn die kleinen Handwerker wie die Arbeiter in 
den Fällen der unverschuldeten wie selbstverschuldeten Not völlig 
sich selbst überlassen, d. h. auf die öffentliche Armenpflege ange- 
wiesen, 
Bei dem Druck der Konkurrenz des Grossbetriebes konnte es 
aber nicht ausbleiben, dass zeitweise eine erhebliche Zahl von Hand- 
werkern verdienstlos wurde, wie ebenso die Zahl der zeitweise Arbeits- 
losen der Industriebevölkerung bei Krisen wuchs, und infolgedessen 
eine immer grössere Zahl von Leuten auf Almosen angewiesen wurde 
und immer grössere Summen für die Armenkassen aufgebracht werden 
mussten. Das geschah auf Kosten auch derjenigen Bevölkerungskreise, 
welche nicht in unmittelbarer Berührung mit der Arbeiterklasse standen 
und keinen unmittelbaren Nutzen aus deren Leistungen zogen. Auch 
diese Erscheinung ist eine sehr bedeutsame und zwang zu umfassen- 
dem Eingreifen der Staatsgewalt, wie es in früheren Zeiten nicht 
erforderlich gewesen war. 
Alle die erwähnten Momente wirkten zusammen, um dem ge- 
samten wirtschaftlichen und sozialen Leben eine ganz andere Gestalt 
zu geben, welche wiederum eine andere Gesetzgebung als Gewerbever- 
fassung verlangte.
	        
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