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,Die Grenzen der Geschichte“,
tischen Melees fertig war. Die wissenschaftliche Gültigkeit dieser
Aufschlüsse sei schlechthin unsere Annahme.
So wird dahin wie dorthin die Vergangenheit lebendig 5 das in
Formen des Gesteins erstarrte Geschehen wacht vor uns auf. Hier als
das emsige Tun römischer Werkleute, dort zwar nicht als ein Kampf
der Felsen, wohl aber als das Nagen und Wühlen des niedersickernden
Wassers. Vom Boden der landläufigen Anschauungen aus ist das eine
schlechthin ein Naturgeschehen, das andere ein dem Menschen ver
knüpftes, und in diesem Sinne wäre das letztere also ein Endchen
Geschichte.
Wie es nun scheint, läßt sich das eine Geschehen auch tatsächlich
mit dem anderen in Verbindung bringen. Das ganze Gebaren bei der
Arbeit zwingt zur Annahme, daß die Römer schon die frei aufliegenden
Blöcke vor sich hatten. Also müssen wir das Naturgeschehen, aus dem
uns der Geologe die Formen des Gesteins erklärt, in die Vorzeit der
Römerarbeit rücken. Weil aber die Spuren dieser Arbeit ein Gepräge
tragen, das der Geologe gleichfalls aus der Verwitterung erklären
würde, so umklammert das Naturgeschehen, der Zeit nach, das Menschen
werk. Es erscheint somit möglich, das eine Geschehen dem anderen
gegenüber im Zeitenlauf zu lokalisieren. Unter welchen Vorbehalten
dies alleinig zutrifft, das gehört nicht hierher. In diesem einzelnen
Falle wie in tausend anderen gelingt es der kasuistischen Erwägung
zweifellos, Elemente geologischer und historischer Erkenntnis im Wege
gültiger Schlüsse zu vermischen. Der Schluß insbesondere, den wir
aus der Lagerung, aus dem Über und Unter, auf das Früher und
Später der Schichten ziehen, der bleibt immer zwingend, ob wir ihn
mit geologischen oder mit historischen oder mit Erkenntniselementen
von beider Art speisen. Aber diese kasuistischen Erwägungen, denen
wir so zugänglich sind, sind darum auch die gefährlichsten. Sie
drängen sich unserem Urteile auch dann auf, und dann offenbar zu
seinem Schaden, wenn es sich um Fragen handelt, die einer kasuisti
schen Erwägung nur scheinbar zugänglich sind. Fragen von so
prinzipieller Bedeutung, daß es umgekehrt erst ihre klare Lösung
ermöglichen könnte, eine kasuistische Erwägung in voller kritischer
Strenge zu vollziehen. Wenn sich also in unserem Beispiele die Römer
arbeit und der Verwitterungsprozeß zueinander lokalisieren lassen, so
ist damit noch nicht im entferntesten entschieden, ob es mit jenem
Kontinuum des Geschehens und der Erkenntnis seine Richtigkeit habe.
Wir gehen in dieser Frage ruhig auf die prinzipielle Erwägung los.
Auch der Anreiz zu dieser löst sich von der nachsinnlichen Stim
mung ab, in die uns diese Örtlichkeit bringt. Unwillkürlich weben die