Anhang, VIII.
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wieder bloß vom naturwissenschaftlichen Standpunkt
aus erfaßbar ist. In jenem qui pro quo wird uns also der Denk
fehler greifbar, der in dem vermittelnden Satze steckt und den ganzen
Gedankengang vergiftet. Auf Rechnung dieses Fehlers käme auch der
prinzipielle Verstoß, der jenem Gedankengang von Haus aus vorzu
werfen war. Für die Grenzen der Geschichte wird der
metahistorische Aufschluß über den Träger des histo
rischen Geschehens nur in dem fehlerhaften Sinne
ausschlaggebend, daß man das bloß historisch Er
faßbare mit dem bloß naturwissenschaftlich Erfaß
baren in eine logisch unzulässige Verbindung bringt.
So würde sich also zu gleicher Zeit der Kompetenzeinwand recht-
fertigen, der im Vortrage gegenüber der landläufigen „Lösung“ er
hoben wurde. Denn was ist das schuldtragende qui pro quo anders
als eine Verquickung dessen, was aus erkenntniskritischen Gründen
streng auseinander gehalten werden muß. Bedenkt man aber, daß
jenes qui pro quo zugleich den Sinn einer ungenauen aber bequemen
Ausdrucksweise hat, die vielleicht in jedem anderen Fall unschädlich
wäre, erwägt man, wie vertraut uns die Anschauungen sind, die dieser
Ausdrucksweise parallel gehen, so wird man schon daraus die ver
sucherische Kraft ermessen können, mit der sich die landläufige
„Lösung“ unserem Denken aufdrängt.
VIII.
Zur Kritik dieser „Lösung“ ist bisher zweierlei geschehen. Erstens
habe ich gezeigt, daß die schlichte Argumentation, die dieser ”
zu unterließen scheint als logische Begründung gar nicht ernst zu
M hr e n isTVa?“ immerhi der „Lösung“ als ***££*
dienen, den Schein hervorrufen, de°!ich tatsächlich in
würde. Zweitens habe ich dem W nachzur echnen ver-
der landläufigen „Lösung auslebt, s dünkt , sie ist schon
sucht. So selbstverständlich uns diese ” ? ne heikle Sache um die
logisch unhaltbar. Aber es ble ‘ bttt einmal in Fleisch
rein dialektische Widerlegung einer Ansicht, cne um,
, . „r mifitrauen da zehnmal früher dem
und Blut übergegangen ist. Wir mißtra
Angriff, als daß wir an dem Angegriffenen irre wurden. Noch dazu,
wenn die „Lösung“ alle Bequemlichkeit des Denkens auf ihrer Seite
hat. Der bloße Nachweis, daß der Weg zu dieser „Losung über
Irrtümer führt, genügt nicht. Dieser Nachweis war nicht zu entbehren,