Anhang, XXIII.
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zur Vergangenheit überhaupt nicht auf die Metahistorie
ausdehnt. Nur der Historiker darf von sich behaupten,
daß er erkennend in die Vergangenheit eindringt. Der Metahistoriker
aber konstruiert von dem naturwissenschaftlich Erkannten aus in
eine Vergangenheit hinaus, die sich zur historischen Vergangenheit
durchaus problematisch verhält. In Parallelismus zu dem
Geschehenszusammenhang der Geschichte dürften wir uns immer
nur die „Kausalgeschichte der Individuen“ denken; diese allein
käme einer erschöpfenden Umdenkung des Historischen ins Naturwissenschaftliche
gleich. Die „Kausalgeschichte der Arten“ aber, die
mit dem metahistorischen Systeme vorzuliegen scheint, steht nicht
einmal zu der „Kausalgeschichte der Individuen“ in einem logisch
greifbaren Verhältnis; sie ist kein gültiger, kein in verständiger Willkür
erzielter Abriß der letzteren. Um so weniger könnte diese „Kausalgeschichte
der Arten“ zum Geschehenszusammenhang der Geschichte
in einem greifbaren logischen Verhältnis stehen. Das metahistorische
System ist beileibe nicht die vom naturwissenschaftlichen Standpunkte
aus vorgenommene Abstraktion der geschichtlichen Welt; man
könnte eher noch sagen, das metahistorische System wäre in Abstraktion
von aller geschichtlichen Welt gedacht. An jenen mittelbaren
Beziehungen fehlt es natürlich nicht, daß z. B. die nämlichen
Tatsachenkreise, die dort als Konstruktionselemente erscheinen,
hier unter den für die Erklärung des Geschehens herangezogenen
„Bedingungen“ auftauchen. Im Prinzip aber gilt es jedenfalls, daß
Historiker und Metahistoriker gleichsam beziehungslos
aneinander vorbei erkennen. Gerade dafür noch ein Beispiel.
Denken wir an jenen paläontologischen Fund, irgendwo im älteren
Diluvium oder im Tertiär, der im Geiste der Metahistorie für den
Teil der Spezies „Mensch“ als der „älteste“ erscheint und daher
ihrer gattungsmäßigen Existenz die Grenze zieht. Nehmen wir nun
an, daß dort zugleich auch Werkzeuge gefunden wurden. Dann
wäre dieser Fund, der metahistorisch so bedeutsam ist, prinzipiell
auch für die Historie relevant. Es gilt nun, hier unter den
Kompetenzen zu sichten, die Erkenntnis reinlich zu sondern, die nach
der einen und nach der anderen Richtung von der nämlichen Tatsachengruppe
ausstrahlt.
Historisch wäre der Fund deshalb relevant, weil mit den Formen
des als Werkzeug erkannten Dinges die Bedingungen vorliegen, um
vom Boden der Denkgesetze aus ein Geschehen zu erschließen. Es
macht nichts aus, wenn dies zum Teil bloß im zuständlichen
Sinne möglich ist, indem wir nur erschließen, was zu geschehen