Full text: Wirtschaft als Leben

Umrisse einer Theorie des Individuellen, I, A. 
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Stammbegriffes aufzufassen. Von dieser Umbildung bleibt nur 
die kategoriale Begriffseinheit unberührt: im Sonderbegriff „X-Berg“ ist 
genau jenes „Raumding Berg“ angelegt, das uns der Allgemeinbegriff 
„Berg“ repräsentiert. Jedoch Inhalt und Umfang des letzteren er 
leiden wesentliche Änderungen. Nimmt doch der Allgemeinbegriff, 
seiner Natur gemäß, auf eine unbestimmte Vielheit konkreter 
Einzelner Bezug, während dem Sonderbegriff der Bezug auf ein 
einziges Konkretum im Wesen liegt. Jene spezifische Umbildung 
vollzieht sich daher absehbar nach letzterem Erfolg hin. Es muß 
der Stammbegriff seinen Inhalt so ändern, daß er darüber 
seinen Umfang völlig einbüßt. Offenbar kann dies nur in der 
Weise geschehen, daß zu dem Minimum an gedanklichen Bestimmungen, 
das bereits mit dem Stammbegriffe vorliegt, noch weitere Be 
stimmungen hinzutreten. So begründen also jene Urteile über das 
Konkretum, die sich noch als nötig erweisen, um das Singularisieren 
perfekt zu machen, irgendwie die weiteren logischen Ele 
mente des Sonderbegriffes. 
Von solchen Urteilen, die im Dienste der idiographischen 
Begriffsbildung stehen, werden wir nacheinander vier Gruppen 
kennen lernen; um sie vorläufig wenigstens zu nennen: die Urteile 
über die Artung, über die Lage, über das Gefüge, über die 
Stellung — „Natur“, „Position“, „Struktur“, „Konstellation“. Wie 
schon das ersterwähnte Element des Sonderbegriffes, seine kategoriale 
Unterlage, erwiesen hat, weiß sich das idiographische Denken die 
Ergebnisse .des nomothetischen dienstbar zu machen. 
So auch bei jenen Urteilen, die, unter dem Zwange der Eigenart 
unseres „diskursiven Erkennens“, durchwegs allgemeinbegriff 
licher Natur sind. Wie sich aber trotz dieser Tatsache 
das idiographische Streben nach dem Besonderen zu 
selbständiger Geltung bringt, dies zu zeigen ist ja das 
Problem dieser ganzen Untersuchung! 
Da man instinktiv dem Glauben zuneigt, daß für das Besondere 
der Dinge ihre Eigenart den Ausschlag gibt, so gebührt der Vortritt 
in unserer Diskussion den Urteilen über die Artung. Wenn diese 
Urteile über das Konkretum ergehen, ziehen sie es als ein Ver- 
e inzeltes in Betracht, sehen also von allen Zusammenhängen ab, 
inmitten welcher das Konkretum schon dem anschaulichen Befund 
nach wirklich ist. Stellen wir unseren Berg, im Sinne eines arthaften 
Urteils, als einen „Kalkberg“ fest, oder nach seiner hervorstechenden 
Färbung als einen „weißen Berg“, so abstrahieren wir dabei völlig von 
seinem Verhältnis zur räumlichen Umgebung. Aber selbst wenn wir
	        
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