Full text : Wirtschaft als Leben

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p Zur  sozialwissenschaftlichen  Begriffsbildung“,

ihm.  Zwar  bedeutet  auch  die  Eigenlage  eine  denkbar  schärfste
Unterscheidung  der  Dinge;  für  jedes  Konkretum  gilt  sie  notwendig
anders  als  für  jedes  andere.  Aber  gerade  sie,  die  den  Kern  des
Sonderbegriffes  ausmacht,  verrät  den  charakteristischen  Zug  aller
Idiographie:  Die  Eigenlage  ordnet  das  Konkretum  gedanklich
einem  großen  und  einmaligen  Zusammenhang  ein,  der  in  der
Wirklichkeit  alles  Konkrete  anschaulich  umfängt:  einem  Allzusammenhang.
  Bei  seinem  Streben  nach  dem  Besonderen  hält
sich  also  das  idiographische  Denken  an  jenes  Unterscheidende  der
Dinge,  das  uns  zugleich  über  ihren  Zusammenhang  in
der  Wirklichkeit  aufklärt.
So  erhellt  jetzt,  weshalb  die  arthaften  Urteile,  soweit  sie  an  der
Eigenart  bauen  —  von  der  kategorialen  Unterlage  stets  abgesehen
—  ein  fremder  Stoff  im  Sonderbegriffe  sind.  Es  kennzeichnet
diese  Urteile,  daß  sie  das  Konkretum  aus  seinen  anschaulichen
Zusammenhängen  herausheben,  um  es  mit  den  Trägern  der
gleichen  Merkmale  in  die  rein  gedankliche  Verbindung  einer
„Unterart“  zu  bringen.  Mit  dieser  Zusprache  zu  immer  engeren
Unterarten  ist  dem  idiographischen  Denken  nicht  gedient.  Vielmehr
bleibt  daraufhin  auch  die  Verflechtung  dieser  Urteile,  die  Eigenart
selber,  ein  Fremdkörper  im  Organismus  des  Sonderbegriffes.  Soll  also
die  Synthese  von  Eigenart  und  Eigenlage  gelingen,  sollen  alle
Bestimmungen,  die  im  Angesichte  des  Konkretums  überhaupt  möglich
sind,  untereinander  verbindbar  werden,  dann  bedarf  es  einer
spezifischen  Fortbildung  der  arthaften  Urteile.  Genauer
gesagt,  die  letzteren  müssen  ihren  materiellen  Inhalt  an  Urteile  abgeben, ­
  in  denen  eine  ganz  andere  Absicht  lebt:  nicht  die  Absicht
einer  Unterordnung  unter  Artbegriffe,  sondern  einer  Einordnung ­
  in  anschauliche  Zusammenhänge.  Jene  Erbschaft
treten  nun  die  Urteile  über  das  Gefüge  und  über  die  Stellung
an;  arthafte  Bestimmung  wandelt  sich  in  Bestimmung  der  Struktur
und  Konstellation.
Das  arthafte  Urteil:  „Dieser  Berg  ist  spitz“,  besagt  materiell
nichts  wesentlich  anderes  als  etwa  ein  Urteil  von  der  Form:  „Die
Erdoberfläche  gestaltet  sich  an  dieser  Stelle  zu  einem  kegelförmigen
System  steiler  Hänge  aus“.  Der  Inhalt  dieser  beiden  Urteile  ist  annähernd ­
  der  gleiche,  wohl  aber  sind  beide  von  einer  verschiedenen
Absicht  getragen.  Im  ersten  Urteile  berichte  ich  über  das  Ergebnis
eines  anschaulichen  Vergleiches,  der  von  Berg  zu  Berg  vollzogen  wird,
und  den  ich  auch  numerisch  präzisieren  kann,  durch  Angabe  der
Winkel,  die  ein  Vertikalschnitt  des  Berges  aufweist;  wobei  es  immerzu
            
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