Umrisse einer Theorie des Individuellen, I, B.
467
•die Bestimmung der Position im Allzusammenhang in die Be
stimmung der Konstellation innerhalb des Allzusammenhanges
■über. Ein tiefer Gegensatz kann zwischen diesen beiden Betrachtungs
weisen schon deshalb nicht bestehen, weil sie beide von der idio-
graphischen Tendenz getragen sind, beide auf den Allzusammenhang
reflektieren. So ist es z. B. bezeichnend, daß die Positionsbe
stimmung nur unter Mithilfe einer einzelnen Konstellationsbe
stimmung möglich wird: „n. Grad östlich von Greenwichl“
Trotz ihrer inneren Verwandtschaft aber bleibt zwischen Position und
Konstellation der Gegensatz in Kraft, daß mit der ersteren das Ver
hältnis zur Gesamtheit, mit der letzteren das Verhältnis zu allen
Einzelnen gemeint wird. Dieses vielgestaltete Verhältnis ist aber
von dem Zusammenhang abgehoben, der in der Wirklichkeit alles
Konkrete anschaulich umfängt: in unserem Beispiele vom räumlichen
Allzusammenhang. Es gilt daher auch von den Urteilen über die Kon
stellation, daß sie das Konkretum nach seinen Zusammen
hängen in Betracht ziehen. Nicht aber, wie es im Sinne der Struktur
in sich zusammenhängt, erscheint hier unter Urteil genommen,
sondern vielmehr die Art und Weise, wie es über sich selber
hinaus mit allem Konkreten zusammenhängt.
Fragen wir uns, was mit den hier skizzierten Urteilen über Struktur
und Konstellation für das idiographische Denken gewonnen ist,
sobald es höhere Ergebnisse als den schlichten Sonderbegriff an
strebt. Zunächst erhellt, daß diese beiden Gruppen von Urteilen die
Gesamtheit dessen erschöpfen, was sich an einem Konkretum über
haupt bestimmen läßt. Denn in der Eigenart kann nichts enthalten
sein, was nicht irgendwie in Struktur und Konstellation überführbar
wäre, sofern es überhaupt idiographisch relevant ist. Die Eigenlage
wieder ist in der Konstellation mitenthalten. Soweithin erlauben es
also diese beiden Urteilsgruppen, in ihrem eigenen Umkreise die
Aufgabe zu lösen, an der die logische Ausgestaltung des Sonderbe
griffes hängt: die Synthese von Eigenart und EigenlageI Dazu würde
e s aber einer Verflechtung der Urteile über Struktur und Konstella
tion bedürfen. Gemeint nicht in dem Sinne eines Schlußverfahrens,
sondern so, daß man die Inhalte der Urteile ausdrücklich zu dem
Zwecke aufeinander bezieht, um sie auf der Grundlage des
Stammbegriffes zu begrifflicher Einheit ausgleichen zu
können. In ähnlicher Weise, also im Sinne einer Begriffsbildung,
heßen sich die beiden Urteile über die Lage: „Dieser konkrete Berg
hegt zwei Meilen entfernt von Dingskirchen“ und „Dieser konkrete
Eerg liegt nordöstlich von Dingskirchen“ miteinander verflechten. In-
30*