*/
Umrisse einer Theorie des Individuellen, I, B.
469
mittelbaren Weise in ein festes Verhältnis zum räumlichen Allzu
sammenhang gebracht wäre. Zweitens aber, wenn wir an Stelle der
allseitigen Verhältnisse, die ja erst die Konstellation des Konkre
tums ausmachen, mit einer so kleinen Zahl von Bestimmungen unser
Auslangen finden, so verhilft uns dazu offenbar schon irgendein
Prinzip der Auswahl; wir lassen es vorläufig ganz in der Schwebe.
Zwar muß ein Prinzip der Auswahl, und wohl das gleiche, auch die
Urteile über das Gefüge beherrschen: wie käme man sonst zu der
Lösung, den Berg gerade als das geschlossene System seiner Hänge
oder im anderen Falle seiner Schichten verständlich zu machen, da doch
außer Hängen und Schichten noch eine unendliche Mannigfaltigkeit
und damit eine Unzahl nennbarer Dinge in diesem Konkretum be
schlossen ruhen! Darin aber prägt sich der erwähnte Vorsprung
ffer Urteile über das Gefüge aus, daß man es ihnen sofort nachrechnen
kann, wie sie vorgehen: die Urteile über das Gefüge machen uns
<ias Konkretum als das Ganze seiner Teile verständlich.
Von diesem besonderen Geiste könnte die Strukturbestimmung
nicht getragen sein, wenn nicht auch ihre nomothetischen
Elemente andere wären als bei allen übrigen Bestimmungen
bei jenen über die Artung, die Lage und die Stellung. Diese
gründen sich insgesamt auf das Genereil-Allgemeine, arbeiten
mit dem Artbegriff, indem die betreffenden Urteile zunächst mit
der Zusprache des Konkretums zu einer Unterart des Stammbegriffes
Einsetzen; z. B. also mit der Zusprache zu den „zwei Meilen von Dings
kirchen entfernten Bergen.“ Mit dem Artbegriff arbeiten natürlich
auch die Urteile über die Struktur; mindestens darin, daß sie, der
Natur unseres Denkens gemäß, von „Hängen“, „Schichten“, von „steil“
und auch sonst in generellem Sinne sprechen müssen. Wesentlich
aber ist es für die Strukturbestimmung, daß sie sich außerdem auf das
Kollektiv-Allgemeine gründetl Es nehmen alle Urteile über die
Struktur, die über ein Konkretum ergehen, gemeinsam auf einen
Kollektivbegriff Bezug, der gleichsam die Anleitung liefert, wie
sich diese Urteile verflechten müssen, damit im Enderfolg die Struk
tur des Konkretums erfaßt wird.
Der Kollektivbegriff hat es mit dem Artbegriff gemein, daß
er ein All ge mein begriff ist, also eine Form des nomothetischen
Denkens. Während nämlich jeder idiographische Begriff alles das in
sich schließt, was ein Einzelnes gedanklich unverwechselbar macht,
setzt sich der Inhalt des Kollektivbegriffes aus dem zusammen,
w as eine unbestimmte Vielheit von Dingen als unter
einander verwechselbar erscheinen läßt. Nur kommen