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,Zur sozialwissenschaftlichen Begriffsbildung“,
einzelnen Erlebenden ausschließlich zugehören. Von den anschaulichen
Elementen, die in den physiologischen Aussagen enthalten
sind, kann ein Gleiches nicht gelten. Aber sollen wir uns eine
Gemeinsamkeit dieser anschaulichen Elemente für alle Erlebenden
denken? Dieser Gedanke, der irgendwie immer ein Ineinanderfließen
des eigenen mit dem fremden Ich in Sehweite rückt, ist jedenfalls ein
sehr heikler; gleichviel, ob nicht vielleicht doch eine scharfe Trennung
zwischen dem Ich des Erlebens und dem noetisch und phänomenologisch
gedachten Ich, hier von Mißverständnissen entlasten und zu
einer plausiblen Lösung führen mag. Um diesen spröden Gedanken
suchen wir nun durch die „Introj ektion“ herumzukommen! Wir
trennen die „Vorstellung in uns“ von dem „Dinge außer uns“, betrachten
jene als „ausschließenden“, dieses aber als „gemeinsamen 4 “
Besitz. Und diesem gemeinsamen Besitz zu dank, wäre dann jede
Aussage vom Typus B schlechthin verifizierbar. Weil uns aber als
Vermittler zwischen dem „Ding außer uns“ und der „Vorstellung in
uns“ nur die Sinne denkbar erscheinen, so bezeichnen wir die anschaulichen
Elemente jener Aussagen, deren ontologische Deutung zur
„Introjektion“ drängt, als sinnliche Erscheinungen. Jene Aussagen,
die des Kunstgriffes der „Introjektion“ nicht bedürfen, haben dann
zu anschaulichen Elementen die seelischen Erscheinungen. Denn
jenes ausschließliche Besitzrecht an gewissen anschaulichen Elementen
unseres Denkens wird als „Seele“ objektiviert. Dieser
psychologische Begriff der „Seele“ reduziert sich dann auf die
bloße, aber unübersteigliche Grenzlinie, innerhalb welcher die anschaulichen
Elemente begrifflichen Denkens ein ausschließlicher
Besitz des Erlebenden sind. Darin nun, daß diese Elemente nur
entweder innerhalb oder außerhalb jener Scheidelinie liegen können,
drückt sich die kategorische Natur der Scheidung zwischen dem
Seelischen und dem Sinnlichen aus. Sinn aber hat diese Scheidung
überhaupt nur dort, wo Erscheinungen in Betracht kommen.
Für die speziell verifizierbaren Aussagen nach dem Typus B
bilden also sinnliche Erscheinungen, für die generell verifizierbaren
Aussagen nach dem Typus C seelische Erscheinungen den Stoff»
der zu ihnen geformt ist. Der Stoff da und dort läßt sich aber noch
weiter charakterisieren. Es stellen jene Aussagen, soweit verifiziert,
als es eben noch möglich ist, erfahrungswissenschaftlich Wahres darin
ihrer Totalität, einschließlich dessen, was wir auf ihrer Grundlag 6
für wirklich halten, setzen sie ein Weltbild zusammen. E s
liegt aber nahe, daß bloß der Inhalt der speziell verifizierbaren Aus'
sagen, also das sinnlich Seiende, dazu tauglich ist, ein uns a 11 e0