Full text : Wirtschaft als Leben

548

,Zur  sozialwissenschaftlichen  Begriffsbildung“,

einzelnen  Erlebenden  ausschließlich  zugehören.  Von  den  anschaulichen ­
  Elementen,  die  in  den  physiologischen  Aussagen  enthalten ­
  sind,  kann  ein  Gleiches  nicht  gelten.  Aber  sollen  wir  uns  eine
Gemeinsamkeit  dieser  anschaulichen  Elemente  für  alle  Erlebenden
denken?  Dieser  Gedanke,  der  irgendwie  immer  ein  Ineinanderfließen
des  eigenen  mit  dem  fremden  Ich  in  Sehweite  rückt,  ist  jedenfalls  ein
sehr  heikler;  gleichviel,  ob  nicht  vielleicht  doch  eine  scharfe  Trennung
zwischen  dem  Ich  des  Erlebens  und  dem  noetisch  und  phänomenologisch ­
  gedachten  Ich,  hier  von  Mißverständnissen  entlasten  und  zu
einer  plausiblen  Lösung  führen  mag.  Um  diesen  spröden  Gedanken
suchen  wir  nun  durch  die  „Introj  ektion“  herumzukommen!  Wir
trennen  die  „Vorstellung  in  uns“  von  dem  „Dinge  außer  uns“,  betrachten ­
  jene  als  „ausschließenden“,  dieses  aber  als  „gemeinsamen 4 “
Besitz.  Und  diesem  gemeinsamen  Besitz  zu  dank,  wäre  dann  jede
Aussage  vom  Typus  B  schlechthin  verifizierbar.  Weil  uns  aber  als
Vermittler  zwischen  dem  „Ding  außer  uns“  und  der  „Vorstellung  in
uns“  nur  die  Sinne  denkbar  erscheinen,  so  bezeichnen  wir  die  anschaulichen ­
  Elemente  jener  Aussagen,  deren  ontologische  Deutung  zur
„Introjektion“  drängt,  als  sinnliche  Erscheinungen.  Jene  Aussagen,
die  des  Kunstgriffes  der  „Introjektion“  nicht  bedürfen,  haben  dann
zu  anschaulichen  Elementen  die  seelischen  Erscheinungen.  Denn
jenes  ausschließliche  Besitzrecht  an  gewissen  anschaulichen  Elementen ­
  unseres  Denkens  wird  als  „Seele“  objektiviert.  Dieser
psychologische  Begriff  der  „Seele“  reduziert  sich  dann  auf  die
bloße,  aber  unübersteigliche  Grenzlinie,  innerhalb  welcher  die  anschaulichen ­
  Elemente  begrifflichen  Denkens  ein  ausschließlicher
Besitz  des  Erlebenden  sind.  Darin  nun,  daß  diese  Elemente  nur
entweder  innerhalb  oder  außerhalb  jener  Scheidelinie  liegen  können,
drückt  sich  die  kategorische  Natur  der  Scheidung  zwischen  dem
Seelischen  und  dem  Sinnlichen  aus.  Sinn  aber  hat  diese  Scheidung
überhaupt  nur  dort,  wo  Erscheinungen  in  Betracht  kommen.
Für  die  speziell  verifizierbaren  Aussagen  nach  dem  Typus  B
bilden  also  sinnliche  Erscheinungen,  für  die  generell  verifizierbaren
Aussagen  nach  dem  Typus  C  seelische  Erscheinungen  den  Stoff»
der  zu  ihnen  geformt  ist.  Der  Stoff  da  und  dort  läßt  sich  aber  noch
weiter  charakterisieren.  Es  stellen  jene  Aussagen,  soweit  verifiziert,
als  es  eben  noch  möglich  ist,  erfahrungswissenschaftlich  Wahres  darin ­
  ihrer  Totalität,  einschließlich  dessen,  was  wir  auf  ihrer  Grundlag 6
für  wirklich  halten,  setzen  sie  ein  Weltbild  zusammen.  E s
liegt  aber  nahe,  daß  bloß  der  Inhalt  der  speziell  verifizierbaren  Aus'
sagen,  also  das  sinnlich  Seiende,  dazu  tauglich  ist,  ein  uns  a  11 e0
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.