Full text : Wirtschaft als Leben

Inhaltsübersicht.

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IV.  Vom  Sinn  der  Wirtschaftlichen  Dimension.
1.  Die  landläufige  Deutung  der  Wirtschaftlichen  Dimension  als  „Kaufkraft ­
  des  Gutes“.  Grundsätzlich  betrachtet,  unterbaut  erst  ihr  die  engere
Wertlehre  den  „Allpreisgrund“,  im  Sinne  des  „wahren  Wertes“.
2.  Die  Wirtschaftliche  Dimension  will  nicht  vom  Objekt  her  gedeutet
sein,  „güterselig“,  sondern  aus  dem  Zusammenhang  der  Wirtschaft  als  Leben
heraus.  Dann  vollzieht  den  Tausch  beiderseits  das  repräsentative  Subjekt
des  Gebildes:  beim  Wirtschaftsgebilde  der  Wirtschafter,  beim  Erwerbsgebilde
der  Unternehmer  als  Händler.
3.  Abwege  dabei,  die  Beziehung  zwischen  Subjekt  und  Objekt  zu  deuten:
„Nutzen“  und  „Kosten“.  Die  „Subjektivität“  der  Theorien  der  „Wert-Pragmatik“.

4.  Bei  ihrem  gestaltenden  Wirken  vollziehen  Wirtschafter,  gleichwie
Unternehmer,  den  Objekten  gegenüber  Verfügungen,  die  auf  Verwendung  der
Objekte  hinauslaufen,  auf  Nutzentscheide  zurückfiihren.
5.  Angesichts  der  Zweckumworbenheit  der  Objekte  tritt  das  Verwendete
in  die  Beziehung  des  Aufwandes,  als  das  anderweitiger  Verwendung  Entgehende. ­
  Beim  Wirtschaftsgebilde  entspringen  die  Nutzentscheide  einheitlich
aus  der  Aufteilung  des  Verfügbaren  auf  den  Bedarf.  Die  Richtschnur  dafür
bildet  das  lebensförderlichste  Zusammenspiel  der  Eifüllungen  im  Gebilde.
6.  Verwendbarkeit  und  Verfügbarkeit  der  Objekte.  Erstere  die  technische ­
  Beziehung.  Der  Verfügbarkeit  unterliegt  zunächst  die  Greifbarkeit
des  Objekts.  Von  Gebilde  zu  Gebilde  unterliegt  ihr  die  Freiheit  des  Nutzwillens. ­
  Gemeintum  und  Eigentum.  Das  Recht  als  gestaltet  Gestaltendes,
als  gleichsam  bewußt  gestaltete  Vernunft  des  Zusammenlebens,  gegenüber  der
Sitte,  als  gewordener  Vernunft.
7.  Die  Verfügungsgewalt  über  ein  Objekt  durchaus  konkret.  Möglich
ist  als  dritte  Art  der  Verwendung  des  Objekts,  neben  Verbrauch  und  Gebrauch, ­
  das  Dreierlei  von  Verzicht,  Abtretung  und  befristeter  Überlassung
der  Verfügungsgewalt  darüber;  das  letztere  z.  B.  als  Pacht.  Verfügungsgewalt
besagt  Gestaltungsgewalt.  „Wertschätzung“  der  Objekte,  als  bloß  nachträglicher
Reflex  der  tätigen  Stellungnahme  zu  ihnen.
8.  Verfügungsbereich  des  Subjektes.  Leistungs-  und  Bedarfsbereich  des
Gebildes.  Lebenshaltung,  Bedarfssitte  und  Arbeitssitte.  Enge  Grenzen  des
Rationalen  in  der  Wirtschaftsführung.
9-  Im  Dienste  der  Wirtschaftsführung  erfolgt  gedanklich  die  Einebnung
des  Gestalteten  zu  sinnvollen  Mengen,  im  Geiste  eines  mengenhaften  Verf
 ügen-Könnens:  Verfügungsmacht.  Wirtschaftliche  Dimension  gestaltet  das
Verfügen-Können  zu  einem  maßhaften.  Anlässe  dazu:  Veranschlagung  von
Aufwänden,  Abgleich  von  Gebilde  zu  Gebilde  (hierzu  „Vermögen“).
            
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