thumbs: Finanzen und Steuern im In- und Ausland

— 736 — 
Grund dessen die Vereinigten Staaten, obwohl der überwiegende Teil der Lohnempfänger 
der Einkommensteuerpflicht durch eine sehr hohe Steuerfreigrenze entzogen wird, in 
ainem nur geringen Maße auf die Verbrauchsbesteuerung zurückzugreifen brauchen. 
Die Zusammensetzung des von der Einkommensteuer bzw. den Schedulen- 
steuern erfaßten Einkommens nach Quellen ist aus Übersicht 37 zu er- 
sehen. Es ergibt sich daraus, daß das Verhältnis von Arbeitseinkommen zu fundiertem 
Einkommen innerhalb des zur Steuer herangezogenen Einkommens in sämtlichen drei 
Staaten annähernd übereinstimmt, wobei im Gegensatz zu Deutschland das fundierte 
Einkommen überwiegt, das etwa 60 bis 70 vH des gesamten besteuerten Einkommens 
ausmacht. Innerhalb der einzelnen Finkommensquellen ziehen die genannten Staaten das 
Einkommen jedoch in ganz verschiedenem Maße — dem Anteil, nicht der Höhe der 
Belastung nach — zur Steuer heran, was durch Inbeziehungsetzung des steuerlich erfaßten 
Einkommens zum Volkseinkommen?) deutlich gemacht wird. In weitestem Umfange wird 
das Einkommen, besonders das aus Vermögensbesitz, von der Einkommensteuer in Groß- 
britannien erfaßt. Über 80 vH des fundierten Einkommens unterliegen hier der Be- 
steuerung, während die übrigen Staaten nur ungefähr die Hälfte dieses Satzes erreichen. 
Wesentlich niedriger als bei dem fundierten Einkommen liegt — besonders bei Groß- 
britannien und den Vereinigten Staaten — der Anteil des der Einkommensteuer unter- 
worfenen Arbeitseinkommens. In den Vereinigten Staaten werden die Arbeitseinkommen 
nur zum geringsten Teil, etwa 20 vH, erfaßt. 
Bezieht man das steuerlich erfaßte Einkommen der einzelnen Quellen auf das gesamte 
Volkseinkommen, so lassen sich gewisse Schlüsse auf die steuerliche Reserve ziehen, die 
den einzelnen Staaten zur Verfügung steht. 
Übersicht 38 
Das der Einkommensteuer unterworfene Einkommen, innerhalb des Volkseinkommens gegliedert, 
nach unfundiertem und fundiertem Einkommen 
Einkommen aus 
Nichtselbständiger Berufstätigkeit 
Vermögensbesitz 
und Mnternehmertätiekeit a 
Gesamt- 
yolks- 
ein- 
kommen 
(Sp. 3 + 6) 
Land 
Steuerjahr 
Der Ein- 
Volks- kommen- 
ein- steuer unter- 
zommen| worfenes 
Einkommen 
Steuer- 
liche 
Reserve 
{Sp. 3-4) 
Der Ein- 
Volks- kommen- 
ein- steuer unter- 
kommen| _worfenes 
Binkommen 
Steuer- 
liche 
Reserve 
(Sp, 6-7) 
Frankreich ‚........ 
Großbritannien ..... 
Vereinigte Staaten 
von Amerika .... | 
g 
9 
29,7 27,9 
29,6 28,0 
36,55 | 47 
366 46 
18,1 23,8 
18.1 | 237 | 
Hauptsächlich kommt in dieser Hinsicht dem fundierten Einkommen Bedeutung zu. 
Es zeigt sich dabei, daß sowohl bei Frankreich wie bei den Vereinigten Staaten ein 
erheblicher Teil des Einkommens aus Vermögensbesitz, der etwa 28 vH bzw. 23 vH 
des Gesamtvolkseinkommens beträgt, von der Einkommensbesteuerung noch nicht in 
Anspruch genommen ist. Bei Großbritannien dagegen ist das fundierte Einkommen 
steuerlich nahezu vollständig erfaßt. Auf das einkommensteuerfreie fundierte Einkommen 
entfallen hier nur ungefähr 5 vH des Volkseinkommens. Erst in zweiter Line kommt 
als steuerliche Reserve das Arbeitseinkommen in Frage. Mit Ausnahme von Frankreich 
entfällt bei diesem auf das noch nicht steuerlich beanspruchte ein höherer Teil des Volke- 
1) Da die Volkseinkommenzahlen auf Schätzungen beruhen, sind die sich ergebenden Verhältniszahlen mit gewissen 
Vorbehalten zu verwenden, Eine — wahrscheinlich nur unbedeutende — Fehlerquelle liegt z. B. darin, daß für Frankreich 
und Großbritannien mangels neuerer Schätzungen die Volkseinkommenzahlen etwas zurückliegender Jahre verwendet wurden. 
Es ist ınfolgedessen einer eventuellen Steigerung des Volkseinkommens in den folgenden Jahren nicht Rechnung getragen, 
was sich in der Wesse auswirken dürfte, daß die für das Verhältnis des besteuerten Einkommens zum Volkseinkommen ange- 
zebenen Vonhundertzahlen gleichmäßig etwas zu hoch erscheinen. Die Schätzung des französischen Volkseinkommens für 
1925 erscheint besonders unsicher, da 8i6 kaum auf neueren Untersuchungsergebnissen, sondern wahrscheinlich hauptsächlich 
auf einer Umrechnung der Vorkriegsziffern beruht, so daß die Verschiebung der wirtschaftlichen Verhältnisse seit der Vor- 
kriegszeit kaum genügend berücksichtigt sein dürfte,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.