178 Vierter Abschnitt. Konjunkturprognose und Konjunkturpolitik.
Diese Wirkung ist z. B. dort nicht möglich, wo, wie im Transportgewerbe,
der Absatz unmittelbar von dem Gang des Wirtschaftslebens
bestimmt wird, jedenfalls von Faktoren abhängt, welche
mit der Höhe der Produktionskosten sehr wenig zu tun haben.
Bezeichnend hierfür war das Verhalten der großen Schiffahrtsgesellschaften
während der wirtschaftlichen Störungen um die Jahrhundertwende.
Bei einem so allgemeinen Rückgang des Güterverkehrs,
wie er in dieser Zeit stattgefunden hat, und wie wir ihn oben
bereits kennengelemt haben, mußte sich auch im überseeischen
Verkehr ein Rückgang geltend machen, gegen welchen eine Herabsetzung
der Raten nur sehr wenig ausrichten konnte. Hier kam es
deshalb zu Betriebsstillegungen. Im Jahre 1902 hat die Hamburg-Amerika-Linie
acht große Postdampfer außer Dienst gestellt und auch
andere Gesellschaften mußten ihre Fahrten reduzieren. Damit hängt
es auch zusammen, mit dieser ökonomischen Eigenart des Schifffahrtsbetriebes,
daß der Versuch, welcher zur Hebung der Notlage
in diesem Gewerbe im Jahre 1901 in Form einer internationalen
Verständigung im Schiffahrtsverkehr gemacht wurde, sich darauf
bezog, 5 o/o des Tonnengehaltes außer Dienst zu stellen i).
Die ökonomische Eigenart des Schiffahrtsbetriebes ist eben eine
ganz andere, wie diejenige eines geschlossenen Fabrikbetriebes. Bei
einem solchen handelt es sich um ein intensives, organisches Zusammenarbeiten
des ganzen Produktionsapparates. Mögen dabei
auch erhebliche Unterschiede im einzelnen vorhanden sein, so kann
man bei einem Rückgänge des Absatzes in der Regel nicht ohne
weiteres ganze Teile eines solchen Unternehmens außer Betrieb
setzen. Man kann sie nur unvollkommener ausnützen, z. B. Feierschichten
einschieben. Ganz anders liegen die Verhältnisse im
Schiffahrtsbetriebe. Selbst wenn das stillgelegte Schiff mit seiner
Verzinsung und den notwendigen Abschreibungen die Unkostenseite
des Unternehmens weiter belastet, was ja bei jedem außer Betrieb befindlichen
Produktionsmittel der Fall ist, und selbst, wenn die
sonstigen Generalunkosten sich nicht entsprechend vermindern
lassen, so kann ein Schiff doch als ganzes aus dem Betrieb zurückgezogen
werden, womit doch auch die darauf entfallenden Betriebskosten
in weit stärkerem Maße eine Verminderung erfahren
müssen, als wenn in einer Fabrik mit Feierschichten eine Produktionseinschränkung
durchgeführt wird.
Es war schon oben davon die Rede, daß sich mitunter die
Schwankungen der Konjunktur nur auf einzelnen Teilgebieten des
l ) Sehr. d. V. f. Sp. Bd. 108. Seeverkehr u. Reederei, S. 158.