fullscreen: Geschichte der großen amerikanischen Vermögen (Bd. 2)

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die Geldstrafe drückend gemacht werden sollte, so konnte 
sie dem Konsumenten in Anrechnung gebracht werden. 
Völlige Straflosigkeit für die Magnaten 
Jene ärgerliche Gefängnisklausel mußte also aus dem 
Gesetz herausgeworfen werden, und dies geschah auf Um- 
wegen durch ein Gesetz, das im Jahre 1903 im Kongreß 
durchging. Gleichzeitig bestätigte und erweiterte dasselbe 
Gesetz das Prinzip der Gewährung von Straflosigkeit an 
Trustbeamte. Es kam nicht darauf an, wie sehr und wie oft 
sie das Antitrustgesetz verletzt hatten, sie waren jetzt 
absolut vor jeder Möglichkeit geschützt, zu einer Gefängnis- 
strafe verurteilt zu werden. 
Die Regierung mochte sie scheinbar mit der größten 
Wißbegier verhören und im Prozeß aus ihnen Zuge- 
ständnisse von höchst selbstanklägerischem Charakter her- 
ausziehen; diese Beweisaufnahme konnte nach dem Ge- 
setz von 1903 bei einem gerichtlichen Verfahren nicht als 
Zeugenaussage gegen sie verwendet werden. Nicht nur war 
die einzelne Persönlichkeit befreit; die Gesellschaft selbst 
wurde ausdrücklich von jeder Strafverfolgung, die zu einer 
Geldstrafe oder einer Vermögensbeschlagnahme führen 
könnte, befreit. 
Der Triumph der Truste war nun wirklich vollendet. 
Elftes Kapitel 
MORGAN AUF DER HÖHE 
U das Ende des Jahres 1902 schien J. Pierpont Morgan 
allem Anschein nach in der Rangordnung der ameri- 
kanischen Magnaten an erster Stelle zu stehen; kaum ein 
Tag verging, an dem die Zeitungen nicht irgendeine neue 
Heldentat von ihm verkündeten oder seiner sich beständig 
ausdehnenden Macht in serviler Weise ihren Tribut dar- 
brachten. In der öffentlichen Schätzung galt er für eine 
übernatürlich überragende Persönlichkeit, für eine Gestalt,
	        
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