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die Geldstrafe drückend gemacht werden sollte, so konnte
sie dem Konsumenten in Anrechnung gebracht werden.
Völlige Straflosigkeit für die Magnaten
Jene ärgerliche Gefängnisklausel mußte also aus dem
Gesetz herausgeworfen werden, und dies geschah auf Um-
wegen durch ein Gesetz, das im Jahre 1903 im Kongreß
durchging. Gleichzeitig bestätigte und erweiterte dasselbe
Gesetz das Prinzip der Gewährung von Straflosigkeit an
Trustbeamte. Es kam nicht darauf an, wie sehr und wie oft
sie das Antitrustgesetz verletzt hatten, sie waren jetzt
absolut vor jeder Möglichkeit geschützt, zu einer Gefängnis-
strafe verurteilt zu werden.
Die Regierung mochte sie scheinbar mit der größten
Wißbegier verhören und im Prozeß aus ihnen Zuge-
ständnisse von höchst selbstanklägerischem Charakter her-
ausziehen; diese Beweisaufnahme konnte nach dem Ge-
setz von 1903 bei einem gerichtlichen Verfahren nicht als
Zeugenaussage gegen sie verwendet werden. Nicht nur war
die einzelne Persönlichkeit befreit; die Gesellschaft selbst
wurde ausdrücklich von jeder Strafverfolgung, die zu einer
Geldstrafe oder einer Vermögensbeschlagnahme führen
könnte, befreit.
Der Triumph der Truste war nun wirklich vollendet.
Elftes Kapitel
MORGAN AUF DER HÖHE
U das Ende des Jahres 1902 schien J. Pierpont Morgan
allem Anschein nach in der Rangordnung der ameri-
kanischen Magnaten an erster Stelle zu stehen; kaum ein
Tag verging, an dem die Zeitungen nicht irgendeine neue
Heldentat von ihm verkündeten oder seiner sich beständig
ausdehnenden Macht in serviler Weise ihren Tribut dar-
brachten. In der öffentlichen Schätzung galt er für eine
übernatürlich überragende Persönlichkeit, für eine Gestalt,