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Diese Verschiedenheiten erschweren die Orientierung sehr.
Wir haben deshalb die nebenstehende orientierende Tabelle ange-.
Jegt. Als Grundlage für die Berechnungen wählten wir die Steuern
in der Stadt Zürich und setzten dabei — in Uebereinstimmung
mit der kantonsrätlichen Kommission — voraus, dass nach dem
Entwurf für die Gemeindesteuern drei Einheiten erforderlich wären.
Als Existenzminimum sind beim bisherigen Gesetz und beim Entwurf
die für alleinstehende Steuerpflichtige vorgesehenen Beträge
in Abzug gebracht. Da ergibt sich nun folgendes :
1. Wenn der Steuerpflichtige nur Erwerbseinkommen zu
versteuern hat, so stellt sich der Steuerfuss auf allen Stufen höher
als bis jetzt. Einige Beispiele mögen das erläutern:
Steuerpflichtiges Einkommen Steuerbelastung in Prozenten
(Erwerbseinkommen allein) Entwurf Gesetz
Fr. 9% 9
1,000 57 0,8
2,000 26 1,8
5,000 5,5 . 4,4
10,000 8,7 7,9
20,000 121 10,6
30,000 13,2 11,5
40,000 13,5 12,3
In Zahlen ausgedrückt: ein Erwerbseinkommen von 2000
Franken zahlt nach dem Entwurf Fr. 52, nach dem Gesetz Fr. 36;
5000 Franken: Fr. 274 statt Fr. 222; 10,000 Franken: Fr. 874
statt Fr. 728,
2. Das Einkommen des Steuerpflichtigen setzt sich aus
80% Erwerb und 20% Vermögensertrag zusammen. Hier stellt
sich das Einkommen bis Fr. 3200 etwas besser als nach dem
geltenden Gesetz, alle höheren Einkommen werden schärfer besteuert.
Steuerpflichtiges Einkommen Steuerbelastung in Prozenten
(davon 80% Erwerb Entwurf Gesetz
und 20% Vermögensertrag)
T. 9% 90
1,000 3,7 4,5
2,000 4,5 5,2
4,000 6,7 6,3
8,000 9,5 8,3
16,000 13,3 11,4
20,000 14,1 12,1
30,000 15,2 13,3
40,000 15,5 13,9