fullscreen: Finanzen und Steuern im In- und Ausland

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zuf Staatskredite zurück, die von den Bundesgenossen an Frankreich zu Zwecken der 
Ariegsfinanzierung eingeräumt wurden. 
Von der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika wurden an Frankreich ins- 
gesamt 3404,8 Mill. $ Kredite gewährt; hiervon entfallen 2997,5 Mill. $ auf Barvor- 
schüsse zum Ankauf von Nahrungsmitteln und Kriegsmaterialien während des Krieges 
in den Vereinigten Staaten von Amerika und 407,3 Mill. $*) auf einen speziellen Kredit 
zwecks Ankauf von amerikanischen Heeresmaterialien, Depots und militärischen Anlagen 
.n Frankreich nach dem Waffenstillstand. Die Tilgung beider Kredite wurde in einem 
Abkommen vom 29. April 1926 (Mellon-Berenger-Abkommen), das erst im Jahre 1929 
catifiziert wurde, gemeinsam geregelt. 
An Großbritannien ist Frankreich ebenfalls aus zur Verfügung gestellten Staats- 
krediten, die zum Ankauf von Rohmaterialien und Heeresgut dienten, verschuldet. Diese 
Schuld belief sich bei Kriegsende auf 434 Mill. £, stieg aber infolge Nichtzahlung fälliger 
Zinsen und geringer Restkredite bis 1926 auf 647 Mill. £ an. Im Abkommen vom 12. Juli 
1926 (Caillaux-Churchill-Abkommen), das ebenfalls erst im Jahre 1929 ratifiziert wurde, 
wurde die Rückzahlung dieser Schulden geregelt. Die Regelung beider politischen Schuld- 
verpflichtungen durch langfristige Tilgungspläne erbrachte für Frankreich einen erheb- 
ıichen Nachlaß. Die Verpflichtungen aus den beiden obengenannten Abkommen werden 
aus den deutschen Leistungen an Frankreich auf Grund des Youngplans und gewissen Ein- 
aahmen von kriegsverschuldeten Mächten voll bestritten. 
Die kommerzielle Schuld Frankreichs an das Ausland hat seit Ende des Krieges 
beachtlich abgenommen. Der Hauptanteil der kommerziellen Auslandschuld Frankreichs 
wurde in den Vereinigten Staaten von Amerika durch Begebung langfristiger Anleihen 
auf dem freien Markte aufgenommen. Die ungünstigen Bedingungen dieser teilweise 
zu Stabilisierungszwecken aufgenommenen Anleihen ergaben späterhin umfangreiche 
konversionsähnliche Transaktionen, in deren Verlauf die ungünstigeren Anleihen durch 
günstigere Neuemissionen ersetzt wurden. Die zahlreichen Bankkredite, die während des 
Krieges und in der ersten Nachkriegszeit in den Niederlanden, Spanien, Argentinien, 
Uruguay, Schweiz, Kanada, Ägypten, Schweden und Norwegen von Frankreich auf- 
genommen wurden, sind am 31. Dezember 1928 bis auf einen geringen Restposten an 
Argentinien getilgt. Der argentinische Restkredit wurde durch ein Kontokorrent-Abkom- 
men Frankreichs mit Argentinien, auf Grund dessen Argentinien in Höhe des Kredites 
Ankäufe von Material zu Rüstungszwecken in Frankreich vornehmen soll, endgültig 
glattgestellt. 
Während am 1. Januar 1919 die kommerziellen Auslandschulden Frankreichs noch 
etwa 1196,2 Mill. $ ausmachten, sind am 31. Dezember 1928 nur noch 682,6 Mill. $ zu 
Lasten Frankreichs zu verbuchen, die ausschließlich langfristigen Charakter tragen. 
Die Entwicklung der inneren und äußeren Staatsschuld in Frankreich in den Jahren 
L919 bis 1928 zeigt eine beträchtliche Steigerung gegenüber dem Vorkriegsstande, die 
sich jedoch zum größten Teil aus der Entwertung des französischen Franken erklärt. Das 
Bild der Veränderung der gesamten inneren Schuld läßt erst vom Jahre 1925 eine Ver- 
ninderung feststellen. Die geringe Steigerung im Jahre 1927 ist den Kosten der Kon- 
solidierungsaktion dieses Jahres zuzuschreiben. 
Der Anteil der äußeren Schuld an der Gesamtschuld ist bis zum Jahre 1925 erheblich 
gestiegen, zeigt aber von diesem Zeitpunkt ab sinkende Tendenz. Die geringe Aufwärts- 
bewegung des Anteils der äußeren Schuld im Jahre 1928 dürfte auf die Aufnahme der 
5 prozentigen Kreuger-Anleihe zurückzuführen sein, die die Aufgabe hatte, Mittel für die 
vorzeitige Einlösung der ungünstigen 8prozentigen USA.-Anleihe von 1920 zu beschaffen. 
Auch in der laufenden Veränderung der inneren und äußeren Schuld gegenüber den 
Vorjahren macht sich seit der Stabilisierung der französischen Währung das Bestreben 
veltend, die ausgedehnte Schuldenkontrahierung in der Nachkriegszeit einzudämmen. 
1) Diese Schuld erscheint in der französischen Ausweisung als kommerzislle Schuld an dia Vereinigten Staaten von 
\ marika.
	        
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