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liehen Notftandsarbeiten (Strichen und Nähen für die Wohlfahrtzentrale)
und 1223 mit Reinmachen und Wa[chen. — 1915/16 fanden von 14893 Be
werberinnen 10 368 Arbeit, von ihnen wiederum 5881 für Rechnung der
Wohlfahrtzentrale und 2246 Putj- und Wafchfrauen. — 1916/17 haben [ich
die Verhältni|fe durch die Ausdehnung der Munitionsinduftrie gebelfert.
Von 15001 Arbeitfuchenden Frauen konnten 13 871 untergebracht werden,
darunter 7803 im Lohn der Wohlfahrtzentrale und 2822 als Arbeitsfrauen.
Der Textilinduftrie, welche (ich inzwifchen bei umfangreidier Ver
arbeitung von Papiergefpinnften auf Kriegslieferungen umge (teilt hatte,
fehlte es 1916/17 an gelernten Arbeitskräften, da fie nicht die hohen
Munitionslöhne bezahlen konnte. Die Eifenbahn- und Stra^enbahnfchaffne-
rinnen, Poft- und Eifenbahnbeamtinnen, Stra^enkehrerinnen ufw. haben (ich
meift bei der fuchenden Behörde direkt gemeldet.
Allzeit war das gemeinfame Beftreben der Stadtverwaltung und der
Wohlfahrtzentrale darauf geriditet, den Arbeitswillen und Arbeitseifer der
Unterftüt^ten möglichft zu fördern.*)
') Die nachfolgenden rtädfifdien Beffimmungen über Anrechnung von Einkommen gelten
nur als Richtfchnur. Ausnahmen find je nach der befonderen Lage des einzelnen Falles zuläffig.
Zundchfi werden alle durdi die Uebernahme von Arbeit, durch den Betrieb eines Gerchäfts
oder Gewerbes, die Unterhaltung eines Haufes und ähnlicher Tätigkeiten entflehenden befonderen
Ausgaben bei allen Unferflützten von dem Arbeitsverdienfl abgezogen. Die hierbei im allge
meinen anzuretzenden Beträge für Beauffichtigung oder volle Pflege der Kinder, Mehrbedarf an
Effen, Kleidung, Schuhwerk, Wäfche und Wafchmitteln, Reinigung der Wohnung, der Treppen und
des Hausflurs, Bahnfahrten, Verfidrerungsbeiträge ufw. werden vierteljährlich vom Kriegsunterftützungs-
ausfehufe feftgefetzt und den Kriegspflegern mitgeteilt. Sie betragen im 2. Vierteljahr 1917 monatlich:
I. bei den Kriegei frauen
a) bei Arbeiterinnen der Schwerindullrie mit Naditfdiicht
Ehefrauen der
Kriegsteilnehmer Die Ehefrauen eines Kriegsteilnehmers mit
m. eigenem o. eigenem
Haushalt Haushalt
ohne Kinder
1
2
3
4 5
Nebcnperfonen
6
7
8
Jt
.ft
.ft
.ft -
.ft
.ft
.ft
.ft
.ft
.4t
1. Beauffichtigung der Kinder .
—
—
8
16
24
24
24
30
30
30
2. Elfen
12
12
12
12
12
12
12
12
12
12
3. Schuhe und Kleidung
8
8
8
8
8
8
8
8
8
8
4. Wälche
6
6
6
6
6
6
6
6
6
6
5. Reinigung der Wohnung, Treppen
und des Hausflurs
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
6. Bahnfahrten
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
34
34
42
50
58
58
58
64
64
64
b) bei den Arbeiterinnen dei
Sdiwei induffrie, die nur bei
T a <j e
arbeiten,
lallt
die Mehrausgabe
für Effen
fort, es
bleiben alfo abzugsfällig:
22
22
30
38
46
46
46
46
46
46
c) bei alten anderen Arbeiterinnen, wenn
fie ganze
Tage arbeiten, find die
oben
unter 1, 4,
5 und 6 angeführten Un-
koffen abzugsfähig, alfo
14
14
22
30
38
38
38
44
44
44
wenn fie halbe Tage arbeiten, nur die oben unter 1 und 6 angeführten Unkoften, alfo
4 4 12 20 28 28 28 34 34 34