Full text: Wohlfahrtzentrale der Stadt Barmen

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liehen Notftandsarbeiten (Strichen und Nähen für die Wohlfahrtzentrale) 
und 1223 mit Reinmachen und Wa[chen. — 1915/16 fanden von 14893 Be 
werberinnen 10 368 Arbeit, von ihnen wiederum 5881 für Rechnung der 
Wohlfahrtzentrale und 2246 Putj- und Wafchfrauen. — 1916/17 haben [ich 
die Verhältni|fe durch die Ausdehnung der Munitionsinduftrie gebelfert. 
Von 15001 Arbeitfuchenden Frauen konnten 13 871 untergebracht werden, 
darunter 7803 im Lohn der Wohlfahrtzentrale und 2822 als Arbeitsfrauen. 
Der Textilinduftrie, welche (ich inzwifchen bei umfangreidier Ver 
arbeitung von Papiergefpinnften auf Kriegslieferungen umge (teilt hatte, 
fehlte es 1916/17 an gelernten Arbeitskräften, da fie nicht die hohen 
Munitionslöhne bezahlen konnte. Die Eifenbahn- und Stra^enbahnfchaffne- 
rinnen, Poft- und Eifenbahnbeamtinnen, Stra^enkehrerinnen ufw. haben (ich 
meift bei der fuchenden Behörde direkt gemeldet. 
Allzeit war das gemeinfame Beftreben der Stadtverwaltung und der 
Wohlfahrtzentrale darauf geriditet, den Arbeitswillen und Arbeitseifer der 
Unterftüt^ten möglichft zu fördern.*) 
') Die nachfolgenden rtädfifdien Beffimmungen über Anrechnung von Einkommen gelten 
nur als Richtfchnur. Ausnahmen find je nach der befonderen Lage des einzelnen Falles zuläffig. 
Zundchfi werden alle durdi die Uebernahme von Arbeit, durch den Betrieb eines Gerchäfts 
oder Gewerbes, die Unterhaltung eines Haufes und ähnlicher Tätigkeiten entflehenden befonderen 
Ausgaben bei allen Unferflützten von dem Arbeitsverdienfl abgezogen. Die hierbei im allge 
meinen anzuretzenden Beträge für Beauffichtigung oder volle Pflege der Kinder, Mehrbedarf an 
Effen, Kleidung, Schuhwerk, Wäfche und Wafchmitteln, Reinigung der Wohnung, der Treppen und 
des Hausflurs, Bahnfahrten, Verfidrerungsbeiträge ufw. werden vierteljährlich vom Kriegsunterftützungs- 
ausfehufe feftgefetzt und den Kriegspflegern mitgeteilt. Sie betragen im 2. Vierteljahr 1917 monatlich: 
I. bei den Kriegei frauen 
a) bei Arbeiterinnen der Schwerindullrie mit Naditfdiicht 
Ehefrauen der 
Kriegsteilnehmer Die Ehefrauen eines Kriegsteilnehmers mit 
m. eigenem o. eigenem 
Haushalt Haushalt 
ohne Kinder 
1 
2 
3 
4 5 
Nebcnperfonen 
6 
7 
8 
Jt 
.ft 
.ft 
.ft - 
.ft 
.ft 
.ft 
.ft 
.ft 
.4t 
1. Beauffichtigung der Kinder . 
— 
— 
8 
16 
24 
24 
24 
30 
30 
30 
2. Elfen 
12 
12 
12 
12 
12 
12 
12 
12 
12 
12 
3. Schuhe und Kleidung 
8 
8 
8 
8 
8 
8 
8 
8 
8 
8 
4. Wälche 
6 
6 
6 
6 
6 
6 
6 
6 
6 
6 
5. Reinigung der Wohnung, Treppen 
und des Hausflurs 
4 
4 
4 
4 
4 
4 
4 
4 
4 
4 
6. Bahnfahrten 
4 
4 
4 
4 
4 
4 
4 
4 
4 
4 
34 
34 
42 
50 
58 
58 
58 
64 
64 
64 
b) bei den Arbeiterinnen dei 
Sdiwei induffrie, die nur bei 
T a <j e 
arbeiten, 
lallt 
die Mehrausgabe 
für Effen 
fort, es 
bleiben alfo abzugsfällig: 
22 
22 
30 
38 
46 
46 
46 
46 
46 
46 
c) bei alten anderen Arbeiterinnen, wenn 
fie ganze 
Tage arbeiten, find die 
oben 
unter 1, 4, 
5 und 6 angeführten Un- 
koffen abzugsfähig, alfo 
14 
14 
22 
30 
38 
38 
38 
44 
44 
44 
wenn fie halbe Tage arbeiten, nur die oben unter 1 und 6 angeführten Unkoften, alfo 
4 4 12 20 28 28 28 34 34 34
	        
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