Object: Die Kommunalbesteuerung in Italien

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sollten. Sein Leitgedanke ist; die persönlichen Steuern dem Staate, 
die Realsteuern den Gemeinden x ). — Das ist auch das Ziel von 
Bonomi. „Dieses Prinzip ist nicht nur deshalb wahr, weil die 
Tätigkeit des Staates den persönlichen und allgemeinen Interessen 
der Bürger, die Gemeinde dagegen vorzugsweise den Bedürfnissen 
bestimmter Grundbesitzerklassen dient, sondern auch deshalb, weil es 
für die Gemeinden wie für den Staat eine größere Gleichheit in der 
Durchführung der Steuern und in ihrer Verteilung ermöglicht 
Die Eealsteuern müssen gänzlich den Gemeinden überlassen und so 
verteilt werden, daß sie, von absoluten Quantitätsgrenzen frei, in ver 
schiedenem Maße den Reinertrag des unbeweglichen, gewerblichen 
und kaufmännischen Vermögens treffen“ * 2 3 * * * * ). — Conigliani erklärt 
sich gegen die absolute Trennung der Lokal- von den Staatssteuern, 
„da nicht das System der Zuschläge an sich, sondern die mit dem 
selben verbundenen Beschränkungen und Formen sowie die inneren 
Mängel des Steuersystems die wahren Ursachen des Mißbrauchs der 
Zuschläge und ihrer ungleichmäßigen Verteilung sind“. „Die Real 
steuern müssen die Grundlage des Steuersystems der Gemeinden 
bilden, während der persönlichen Steuer ein untergeordneter Platz 
und die Funktion einer Ergänzung zuzuweisen ist derart, daß ihre 
Anwendung auf die größeren städtischen Zentren zu beschränken ist.“ 
Die Realbesteuerung sollte sich auch auf das bewegliche Vermögen 
erstrecken. In den ländlichen und in den kleinen städtischen Ge 
meinden fordert er zur Ergänzung der Realsteuern eine oder mehrere 
indirekte Steuern auf allgemeine Verbrauchsobjekte, in den größeren 
städtischen Gemeinden zur Ergänzung einer persönlichen Einkommen 
steuer „ein gut geordnetes System indirekter Verbrauchssteuern“ 8 ). 
*) G. Alessio, La Riforma dei tributi locali, im „Giornale degli Eoonomisti“, 
1896 (April, Mai, Juni). Derselbe; Disegno di una riforma razionale del sistema 
tributario italiano, in der gleichen Zeitschrift, 1901 (Okt, Nov., Dez.). Er wieder 
holt hier im wesentlichen nur die i. J. 1896 gemachten Reformvorschläge und ver 
tretenen Ansichten. Derselbe: II problema finanziario e le sue attuali difficolta, 
in der „Nuova Antologia“, 1903 (Mai), S. 258ff. Derselbe; Per la riforma dei tri 
buti locali, in der gleichen Zeitschrift, 1910 (März). 
2 ) Bonomi, La finanza locale e i suoi problemi, 1903, S. 181, 185. S. auch 
„Gritioa Sociale“, 1905. 
3 ) C. A. Conigliani, La riforma delle leggi sui tributi locali, 1898, S. 2801, 
476 usw. 
Von den anderen, die sich mit der italienischen Kommunalsteuerfrage, soweit 
sie die Zuschläge betrifft, beschäftigt haben, seien hier weiter genannt Bardari 
(Sulla riforma amministrativa in Italia, Siracusa, 1868). Er schlug die Wahl
	        
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