Full text: Kann das Geld abgeschafft werden?

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sausch und zwischenstaatliche Wirtschaftsabkommen haben auch 
liese Wahrheit erheblich eingeschränkt. Was bleibt also noch 
von der „unzerstörbaren Ware Geld“? Was ist ihr „Preis“ in 
Gesells Begriffswörterbuch anderes als das Spiegelbild der Waren- 
preise? Der Geldpreis am Geldmarkt hat einen Sinn; aber der 
Geldpreis am Warenmarkt, der durch die Menge der Waren 
bezeichnet wird, die eben für die Menge von Geldeinheiten er- 
hältlich sind, die wieder den fraglichen Geldpreis ausmachen, — 
diese Gedankenverschlingung gemahnt doch stark an die berühmte 
Katze, die immer im Kreise lief, weil sie hinter ihrem Schwanz 
herjagte. 
2. Gesells praktische Vorschläge entsprechen ganz den 
Erwartungen, die man nach seinen theoretischen Darlegungen hegen 
darf. Sein Ziel sieht er darin, daß „auch die Nachfrage eine vom 
Willen der Geldbesitzer befreite Sache“ werde, „daß auch die 
Besitzer der Tauschmittel es eilig haben sollen“ (S. 293) und so 
„das Geld über Ort und Zeit hinweg ewig denselben 
Preis erzielt, den es heute hat“ (S. 152). Zur Erreichung dieses 
Zieles hat Gesell zwei Wege angegeben. Das eine Mal fordert 
ar nur eine Reform der Notenausgabe: Ersatz der bisher be- 
stehenden Zentralnotenbank durch ein „Reichsgeldamt“, das befugt 
ist, Geld in jeder nur durch den Zweck begrenzten Menge durch 
Wechseldiskont, Steuererlaß, Ankauf von Reichsschuldentiteln in 
Jen Verkehr zu bringen, andererseits durch Inkasso der fällig 
werdenden Wechsel sowie durch Steuerzuschläge und Verkauf 
von Reichsschuldentiteln wieder einzuziehen und zu vernichten 
(Währungspolitik, S. 65 flg., 72). Die Beurteilung dieses Plans kann 
man mit der kritischen Betrachtung des anderen Vorschlags ver- 
binden, da dieser nur der Ausbau des ersteren ist: Ersatz der bisher 
umlaufenden Zahlungsmittel durch das „Freigeld“, das „wöchent- 
lich ein Tausendstel an Zahlkraft verliert, und zwar auf 
Kosten der Inhaber“. 
„Am ı. Januar gilt das Freigeld auf den Märkten, in den Läden, an 
ler Lohnkasse, an allen Staatskassen und vor Gericht 100 Mk. und am 31, De- 
zember nur noch 95 Mk.‘“ (genau 94,80 Mk.); „d. h., will der Inhaber den 
Zettel am Ende des Jahres dazu benutzen, um 100 Mk. in Wechseln, Rech- 
ıungen, Steuerzetteln zu bezahlen, so muß er auf den Zettel noch 5 Mk. 
zulegen ... Die Mark als Währung ist das Unveränderliche, das Währende, 
lie Grundlage aller Berechnungen; die Mark als Geld“ (lies: Zahlungsmittel) 
„hat nur den Ausgangspunkt mit jener gemein‘ (Wirtschaftsordnung, S, 248). 
„Der Empfänger . . sucht nun das Geld immer so schnell wie möglich weiter- 
zugeben: denn behält er es aus Bequemlichkeit bei sich, so muß er . . nach-
	        
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