9. Kapitel.
Die Abschaffung des Gelddarlehens.
Wie Gesell so sahen wir auch Johannsen gegen die Aufspeicherung
des Geldes, die Hortung kämpfen. Indes zeigte sich
ein bemerkenswerter Unterschied der Anschauungen: Gesell läßt
sich die oberflächliche Feststellung, daß die Geldhortung die Nach-[rage
am Markt verhindere, als wissenschaftliche Grundlage seiner
Reformpläne genügen; Johannsen dagegen geht dem Problem
ernsthaft nach und gelangt zu dem Ergebnis, daß nicht schon das
bloße Nicht-Ausgeben des Geldes, sondern erst die weitere Verwendung
ein abschließendes Urteil in dieser Frage erlaubt. Und
zwar müssen da drei Fälle unterschieden werden: die bloße Hortung,
das Vergraben des Geldes; die „Veranlagung in der Expansion“,
d, h. die Nutzbarmachung zur Förderung der gesellschaftlichen
Güterbeschaffung; endlich eine nur auf den privaten
Vorteil der Einzelwirte abgestellte „Kapitalisierung“, zumal in der
Form des verzinslichen Darlehens. Diese letzte Verwendung
2ält Johannsen vom Standpunkt der Gesellschaft aus, deren wirtschaftliche
Interessen hier mit denen des Geldbesitzers in Widerspruch
geraten, für besonders schädlich. Über ihn hinaus gehen
in derselben Richtung Proudhon und seine Anhänger, indem sie
die Frage der Geldabschaffung mit dem Problem der Aufhebung
des Zinses gleichsetzen. Nicht die Geldzahlungen
sollen aufhören, wohl aber seine darlehnsweise Hingabe; „der Zins
muß sterben!“
ı. Die erkenntnismäßige Grundlage dieser Richtung der
Geldreform bildet jene äußerste Überspannung der privatwirtschaftlichen
Warentheorie des Geldes, welche Proudhon „in der Münzung
des Goldes und des Silbers . . den ersten Akt der Konstituierung
der Werte“ sehen läßt.
„Die Menschheit geht überall mit unendlicher Stufenfolge zu Werke.
Nachdem sie begriffen hat, daß die Produkte der Arbeit dem Maß und Verhältais
unterworfen werden müssen, um sie alle gleich tauschfähig zu machen,
seginnt sie damit, diesen Charakter absoluter Tauschfähigkeit einem beson-