9. Kapitel.
Die Abschaffung des Gelddarlehens.
Wie Gesell so sahen wir auch Johannsen gegen die Auf-
speicherung des Geldes, die Hortung kämpfen. Indes zeigte sich
ein bemerkenswerter Unterschied der Anschauungen: Gesell läßt
sich die oberflächliche Feststellung, daß die Geldhortung die Nach-
[rage am Markt verhindere, als wissenschaftliche Grundlage seiner
Reformpläne genügen; Johannsen dagegen geht dem Problem
ernsthaft nach und gelangt zu dem Ergebnis, daß nicht schon das
bloße Nicht-Ausgeben des Geldes, sondern erst die weitere Ver-
wendung ein abschließendes Urteil in dieser Frage erlaubt. Und
zwar müssen da drei Fälle unterschieden werden: die bloße Hor-
tung, das Vergraben des Geldes; die „Veranlagung in der Ex-
pansion“, d, h. die Nutzbarmachung zur Förderung der gesell-
schaftlichen Güterbeschaffung; endlich eine nur auf den privaten
Vorteil der Einzelwirte abgestellte „Kapitalisierung“, zumal in der
Form des verzinslichen Darlehens. Diese letzte Verwendung
2ält Johannsen vom Standpunkt der Gesellschaft aus, deren wirt-
schaftliche Interessen hier mit denen des Geldbesitzers in Wider-
spruch geraten, für besonders schädlich. Über ihn hinaus gehen
in derselben Richtung Proudhon und seine Anhänger, indem sie
die Frage der Geldabschaffung mit dem Problem der Auf-
hebung des Zinses gleichsetzen. Nicht die Geldzahlungen
sollen aufhören, wohl aber seine darlehnsweise Hingabe; „der Zins
muß sterben!“
ı. Die erkenntnismäßige Grundlage dieser Richtung der
Geldreform bildet jene äußerste Überspannung der privatwirtschaft-
lichen Warentheorie des Geldes, welche Proudhon „in der Mün-
zung des Goldes und des Silbers . . den ersten Akt der Konsti-
tuierung der Werte“ sehen läßt.
„Die Menschheit geht überall mit unendlicher Stufenfolge zu Werke.
Nachdem sie begriffen hat, daß die Produkte der Arbeit dem Maß und Verhält-
ais unterworfen werden müssen, um sie alle gleich tauschfähig zu machen,
seginnt sie damit, diesen Charakter absoluter Tauschfähigkeit einem beson-