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Zwei Fragen sind also zu beantworten: nach den Grenzen
des Geldes und nach den Grenzen der geldlosen Wirtschaft; in
der Fragestellung des DBuchtitels sind sie, der Abkürzung
wegen, in einem Satz zusammengezogen, nun aber scharf aus-
einanderzuhalten.
IL.
Den tiefsten Wesenskern des Geldes fanden wir in seiner
Dienerrolle als Vermittler des Marktverkehrs: als Rechen- und
Umtauschmittel in der entwickelten Konkurrenzwirtschaft, Da
es hiernach grundsätzlich Mittel zum Zweck ist — „Geld ist, was
Geldesdienst verrichtet“ —, so ist seine Begrenzung einmal
durch eben diesen Zweck gegeben, zum anderen durch seine
Zweckmäßigkeit, d. h. seine Eignung, diesen Zweck zu erfüllen.
Das Geld würde nicht bloß dann überflüssig werden, wenn der
Zweck wegfiele, dem es dient, sondern auch dann, wenn der
Zweck in der geldlosen Wirtschaft ebenfalls und mit nicht mehr
Aufwendungen erreicht würde.
ı. Die nächste Frage also: Was ist der Zweck des Geldes?
Die Antwort ergibt sich aus der oben im ersten Teil gegebenen
Umschreibung des Begriffs: es dient als Generalnenner der gesell-
schaftswirtschaftlichen Wertschätzungen (Geldrechnung) und als
Mittler bei dem allgemeinen Güteraustausch (Geldzahlung) in der
Marktwirtschaft. Damit sind ohne weiteres gewisse Grenzen
gesetzt, allerdings nur nach unten; es sind gewisse Wirtschafts-
typen zu ‘benennen, in denen das Geld noch keine Rolle spielt.
Es ist seinem Wesen nach bezogen und beschränkt
a) auf eine Gesellschaftswirtschaft, d. h. eine Wirtschafts-
ordnung, in der das Ziel des Wirtschaftens — die Deckung des
menschlichen Lebensbedarfs unter Ausgleich der natürlichen Güter-
knappheit — in einer gesellschaftlichen Organisation erreicht
wird: daher ist das Geld in der isolierten Wirtschaft eines
Einsiedlers sinnlos;
b) auf eine Verkehrswirtschaft, d.h. auf eine Wirtschafts-
ordnung, in der die Menschen einzeln oder in Teilverbänden
(Familie, juristische Körperschaften) als selbständige „Wirtschafts-
personen“ in Wechselbeziehung treten: daher hat das Geld auch
keine Stätte in der Hauswirtschaft, weil hier die „Hauskinder“
keine Wirtschaftspersonen sind, sondern im Haushalt versorgt
werden (Familie oder Anstalt: die Tatsache, daß einzelne Haus-