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Vollendung übersehen und immer beurteilen, ob das eine oder das andere
Verfahren mehr genußreife Güter gibt. Das ist in den unvergleichlich ver-
wickelteren Verhältnissen unserer Wirtschaft nicht mehr möglich‘ (Wirt:
schaftsrechnung, S. 97/98).
Ein weiteres noch ergibt sich aus diesen Darlegungen: daß
der Zweck des Geldes — die Feststellung der gesellschaftlichen
Wertschätzungen und die Erleichterung‘ des Austauschs der Sach-
güter und menschlichen Dienste — in einer entwickelten gesell-
schaftlichen Wirtschaft immer besteht, gleichgültig wie die be-
treffende Gesellschaft wirtschaftlich organisiert ist. Solange die
Gesellschaftswirtschaft noch nicht Marktwirtschaft war (in dem oben
angedeuteten Sinne, etwa nur Kundenwirtschaft), war der Zweck
des Geldes auch noch nicht gegeben; er erlischt indessen nicht
dadurch, daß die Gesellschaftswirtschaft, welche erst einmal diese
Ausdehnung und Ausgliederung erfahren hat, die Form ihrer
Organisation verändert, indem sie von der Verkehrs- zur Verwaltungs-
wirtschaft übergeht. Folglich kann eine Begrenzung des Geld-
dienstes in der entwickelten Gesellschaftswirtschaft, da sie nicht
durch Fortfall des Zweckes zu begründen ist, nur dadurch eintreten,
daß infolge der organisatorischen Veränderungen das Geld nicht
mehr das geeignetste Mittel zu diesem Zwecke ist.
2. Die weitere Frage lautet somit: Was begründet die Eig-
nung des Geldes, seinen Zweck zu erfüllen, und welche Umstände
behindern es daran? Hier darf man sagen, daß die beiden
Funktionen des Geldes sich wechselseitig bedingen: weil die Preise
ziffernmäßig in Geld ausgedrückt werden, ist es auch der geeig-
netste Vermittler der Bezahlung dieser Preise; umgekehrt ist da-
durch, daß ein allgemeines Umtauschmittel vorhanden ist, die beste
Möglichkeit gegeben, die Preise auf die Einheit dieses Gegen-
standes zu beziehen.
Das letztere betont Mises besonders: „Zwei Bedingungen sind
as, die die Wertrechnung in Geld ermöglichen. Zunächst müssen nicht nur
die Güter erster Ordnung, sondern auch die Güter höherer Ordnung, soweit
sie von ihr erfaßt werden sollen, im Tauschverkehr stehen. Stünden sie nicht
im Tauschverkehr, so würde es nicht zur Bildung von Austauschverhält-
nissen kommen . .. Die zweite Bedingung ist die, daß ein allgemein gebräuch-
liches Tauschmittel, ein Geld in Verwendung steht, das auch im Aus-
tausch der Produktionsgüter seine Vermittlerrolle spielt. Wäre dies nicht der
Fali, dann wäre es nicht möglich, alle Austauschverhältnisse auf einen ein-
heitlichen Nenner zurückzuführen‘‘ (ebenda, S. 97/98).
Damit ist die entscheidende Begrenzung gegeben, die schon
in den voraufgegangenen Kapiteln eine so bedeutsame Rolle spielte‘