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es geht nicht an, in eine der wesentlichen Funktionen des Geldes
einschneidend einzugreifen, ohne es damit zu seinem gesamten
Dienst unfähig zu machen.
a) Auf der einen Seite darf man nicht eine Funktion des
Geldes willkürlich erweitern, darf z. B. der Geldrechnung
nicht ein Gebiet unterwerfen, das für einen Geldverkehr, über-
haupt für Austauschverhältnisse nicht in Frage kommt:
„Die wirtschaftlichen Güter treten . . in die Geldrechnung nur in
enen Mengen ein, die gegen Geld ausgetauscht werden. Jede Erweiterung
des Anwendungsgebietes der Geldrechnung führt zu Mißgriffen. Die Geld-
rechnung versagt, wenn man sie in geschichtlichen Untersuchungen über die
Zntwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse als Maßstab der Güterwelt
zu verwenden sucht, sie versagt, wenn man an ihrer Hand Volksvermögen
und Volkseinkommen zu schätzen sucht wenn man mit ihr den Wert von
Gütern berechnen will, die außerhalb des Tauschverkehrs stehen, wie etwa,
wenn man die Menschenverluste durch Auswanderung oder durch Kriege in
Geld zu berechnen strebt‘ (ebenda, S. 96/97).
od) Auf der anderen Seite wird der gesamte Geldesdienst ge-
hemmt, wenn eine seiner wesentlichen Funktionen grundsätzlich
eingeschränkt wird. Hier liegt z. B. der Grund, weshalb gegen
den privatwirtschaftlichen „Mißbrauch“ des Geldes
in der Konkurrenzwirtschaft —— sei es durch private, sei
es durch öffentliche Wirtschaftspersonen — nichts Durch-
greifendes unternommen werden kann, weshalb auch
hier letzten Endes nur die Preisbildung am Markte die Regu-
lierung der Störung veranlassen kann. Und aus demselben Grunde
ist auch die Beschränkung der „Kaufbreite“, die Neu-
rath fordert, und die der Umlaufsfähigkeit des Geldes eine prinzi-
pielle Grenze setzt, als Dauerzustand undenkbar. Entweder
muß neues Geld das alte ablösen wie seinerzeit Metallgeld das
Vichgeld, Papier das Metall, — oder aber (falls dies durch Ge-
lingen der Rationierung, durch Unterbindung eines jeden Hinten-
herum verhindert wird) die Rückkehr zum primitiven Natural-
tausch oder die Fortentwicklung zur Großnaturalwirtschaft ist die
notwendige Folge. Soll die Rationierung, mit der die Umwand-
lung begann, nämlich sinngemäß durchgeführt werden, so bedingt
sie eine Bindung der Preisbildung, die Einführung von Natural-
löhnen, Naturaldarlehnen, Naturalsteuern usw., wie dies Neurath
ganz richtig in Betracht zieht. Unter diesen Umständen ist aber
auch die Geldrechnung nicht mehr das geeignete Mittel, die
gesellschaftlichen Wertschätzungen zueinander in Beziehung zu
setzen.