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Es gilt dies alles auch von jeder „sozialistischen“ Wirtschaft, d. h.
jeder Wirtschaft mit vergesellschafteter Produktion, gleichgültig ob der Kon-
sum grundsätzlich frei ist oder einer die Mitglieder bindenden Regelung
anterliegt. In diesem Sinne Mises: „Der Tauschverkehr kann sich auch im
engen Rahmen, den ihm die sozialistische Gesellschattsordnung zuweist,
vermittelt abspielen. Es ist nicht notwendig, daß er sich immer in den Formen
des direkten Tausches abwickelt. Die gleichen Gründe, die auch sonst zur
Herausbildung des indirekten Tausches geführt haben, werden ihn auch in
der sozialistischen Gesellschaft im Interesse der Tauschenden als vorteilhaft
erscheinen lassen. Daraus folgt, daß die sozialistische Gesellschaft auch Raum
vietet für die Verwendung eines allgemein gebräuchlichen Tauschmittels,
des Geldes. Seine Rolle wird in der sozialistischen Wirtschaft grundsätzlich
dieselbe sein wie in der freien Wirtschaft; in beiden ist es der allgemein ge-
oräuchliche Tauschvermittier. Doch die Bedeutung dieser Rolle ist in
der auf dem Gemeineigentum an den Produktionsmitteln beruhenden Gesell-
schaftsordnung eine andere als in der auf dem Sondereigentum an den
Produktionsmitteln beruhenden, Sie ist hier‘ (gemeint ist die sozialistische
Gesellschaft) „‚unvergleichlich geringer, weil der Tausch in dieser Gesellschaft
eine viel geringere Bedeutung hat, weil er hier überhaupt nur Konsumgüter
erfaßt. Da kein Produktivgut im Tauschverkehr umgesetzt wird, wird es
anmöglich, Geldpreise der Produktivgüter zu erkennen. Die Rolle, die das
Geld in der freien Wirtschaft auf dem Gebiete der Produktionsrechnung spielt,
zann es in der sozialistischen Gemeinschaft nicht behalten. Die Wert-
rechnung in Geld wird hier unmöglich“ (ebenda, S. 89/90),
Ähnlich äußert sich Soda: „Der Geldbegriff steht mit den Voraus-
zetzungen des heutigen Wirtschäftssystems — nämlich der Vertragsi{reiheit,
der Arbeitsteilung und dem Güteraustausch und Verkehr — in einem so engen
Zusammenhang, daß man den einen ohne die anderen und auch umgekehrt
logisch gar nicht denken kann‘‘ (Wirtschaftsgesetze, S. 81). ‚,Gerade .,
der Geldbegriff stellt das Moment dar, welches die Verkehrs-
wirtschaft von der geschlossenen Wirtschaft grund-
sätzlich unterscheidet‘ (ebenda. S, 95).
IIL -
Um ‚es noch einmal zu wiederholen: Grenzen des Geldes
haben sich durch die Organisationsänderung der gesellschaftlichen
Wirtschaft nicht insofern ergeben, als etwa sein Zweck nicht un-
verändert fortbesteht; solange es eine umfassende und stark ge-
gliederte Gesellschaftswirtschaft gibt, bleibt es gleichgültig, ob die
Glieder der Wirtschaftsgesellschaft in freien Verkehr miteinänder
treten, oder ob die Gestaltung der Wirtschaftsführung in der Hand
von Verwaltungsorganen liegt, deren Anordnungen die einzelnen
Wirtschaftspersonen binden. Anders aber die Eignung des Geldes,
seinen Zweck zu erfüllen: diese schwindet mit der Aufhebung
des Wirtschaftsverkehrs, ja schon mit der Vergesellschaftung der
Produktionsmittel.