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Wirtschaftsgesellschaft ohne einen einheitlichen Zahlenausdruck
der gesellschaftlichen Wertungen auskommen kann, tritt weit hinter
dem Problem zurück, wie diese Wertungen festzusetzen seien.
Die praktische Bedeutung der Geldabschaffung liegt nicht in der
Aufhebung der Geldrechnung schlechthin, sondern der Geldrech-
nung der Einzelwirte! Wie oben schon (4. Kap,, III) ausdrücklich
bemerkt, hat die Naturalrechnung such in der heutigen Wirt-
schaftsrechnung ihre Stelle; nur greift sie hier nicht über den
Bereich der Einzelwirtschaft hinaus. Die gesellschaftliche Wer-
tung erscheint in der Marktwirtschaft ausschließlich in Angebot
und Nachfrage der Einzelwirte, wobei stets das Angebot von
realen Wirtschaftsgütern als Nachfrage nach Geld, die Nachfrage
nach Waren und Diensten als Geldangebot auftritt. Durch den
‚Geldschleier“ wird die sofortige Feststellung verhindert, ob die
geforderten und gezahlten Preise, Löhne, Zinsen auch dem Stande
der Gesamtwirtschaft nach gerechtfertigt sind; insofern ist die
Marktpreisbildung „anarchisch“. Und aus dieser Erkenntnis ent-
springt nun der Gedanke der naturalen Verwaltungswirtschaft: die
gesellschaftliche Wertbestimmung, die heute grundsätzlich in
der Hand der Einzelwirte liegt und in der freien Preisbildung
vollzogen wird, soll der privaten, im „Geldvermögen“ versinnbild-
lichten Macht entzogen werden. Nich“ die nominale Kaufkraft
der Einzelwiric „11 fernerhin die geselischaftlichen Wertungen
bestimmen, sondern das wirkliche Verhältnis aller Produkte und
Produktionsmöglichkeiten zu der Gesamtheit der zu befriedigenden
Bedürfnisse. Nicht nur- die Leistungen, sondern auch der Bedarf
aller Genossen muß dazu der Gesellschaft unmittelbar — „in natura“
— bekannt werden; der Gemeinwille, nicht die einzelwirtschaftliche
{vielleicht nur vorgebliche) Kaufkraft, entscheidet dann nach dem
Stande der Gesamtwirtschaft über die Berücksichtigung der indi-
viduellen Bedürfnisse. Ob die gesamten Aufwendungen der Ge-
nossen: ihr Arbeiten, Warten, Wagen, mit dem Ergebnis ihres
Wirtschaftens — d.h. also der ihnen entgangene Nutzen mit den
erreichten Nutzungsmöglichkeiten — auf einen Generalnenner ge-
bracht und in ziffernmäßigen Messungen verglichen wird, ist dem-
gegenüber eine Frage von lediglich verkehrstechnischer Bedeutung;
maßgebend ist, daß gesellschaftliche, nicht nur einzelwirtschaft-
liche Naturalrechnung betrieben und dadurch der störende Ein-
uß der teilweise immer nur formalen Kaufkraft der Geldbesitzer
bei der Festsetzung des gesellschaftswirtschaftlichen Wertes der
Güter und Dienstleistungen ausgeschaltet wird. Ist dieses Ziel er-