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zwischen Bedarf und Arbeit in jeder Produktgattung hinwirken würden.
Von den heutigen Polizeitaxen unterscheide sich die sozialistische Taxe da-
durch, daß sie allgemein auf Grund von Bedarfs- und Arbeitskonkurrenzen
normiert würde, nicht bloß ausnahmsweise in Fällen der mangelnden Kon-
kurrenz und der Unmöglichkeit beiderseitig freien Austrages. Nur im Auf-
treten von Öffentlichen Taxinstanzen an Stelle privater Wahlinstanzen
käme sie dem Polizeitaxwesen nahe‘ (Bau, III, S. 154/155).
In seiner neuesten Schrift hat auch Neurath den Gedanken der
Sozialtaxe aufgegriffen: ‚‚Die Lohnkämpfe der überlieferten Wirtschafts-
ordnung gehen ihrem Ende entgegen ... Bald werden die Arbeiterverbände
untereinander über die Lohnsätze und Arbeitsbedingungen sich einigen, da
ja letzten Endes die be,ser bezahlten Arbeiter von den schlechter bezahlten
erhalten werden. Das Ergebnis wird ein Generallohnsystem sein,
in welchem nach Gefahr, Risiko, Annehmlichkeit und Anstrengung der Arbeit,
nach Örtlichkeiten und Arbeitsweise, Alter des Arbeitenden usw. alle Löhne
und Gehälter, einschließlich jener für Direktoren und Unternehmer, festgelegt
werden. Ebenso wie ein Generallohnsystem wird ein Generalpreis*
system entstehen, da die Werktätigen von vornherein wissen wollen, was
ihr Geldlohn, in Naturalien ausgedrückt, bedeutet. Die Verknüpfung des
Generallohnsystems mit dem Generalpreissystem bedeutet einen großen
Schritt zur Organisation der Naturalversorgung‘ (Vollsoz., S. 22). Die
Sozialtaxe, auf die Neurath hier letzten Endes auch hinauskommen
würde, ist in der Tat die notwendige Ergänzung zu seinen früheren Gedanken
der Universalstatistik und des einheitlichen Wirtschaftsplans; erst in Ver-
bindung mit der Taxfestsetzung durch die gesellschaftlichen Wirt-
schaftsorgane erhalten Neuraths Vorschläge praktische Bedeutung Über-
haupt bedeutet der Gedanke der durchgängigen taxmäßigen Wertbestimmung
aller Güter und Dienste den Ausbau alles dessen, was aus den kommunisti-
schen und kollektivistischen Theorien an praktisch bedeutsamen Anregungen
entnommen werden kann; hier finden wir unmittelbare und weitgehendste
Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse, verbunden mit der Beach-
tung der natürlichen Knappheit an Menschenkraft und Sachgütern. Nicht
aur die „Arbeitskosten‘‘, sondern auch die „notwendige Sparsamkeit‘ und
lie Risikoverhältnisse sind bei Schäffle in Rechnung gezogen, und
vor allem wird neben dem „Kostenwert‘‘ auch der „Nutzwert‘“ für den jeweils
zu befriedigenden Bedarf nicht vernachlässigt: „Periodisch . ., wie heutzu-
tage die Rate einer großen Bank, müßten soziale Taxwerte in Einheiten des
sinfachen sozialen Arbeitstages für jede Güterart und Qualitätsstufe jeder
Güterart festgestellt werden unter Berücksichtigung beider Seiten
des wirtschaftlichen Wert:s‘“‘ (Bau, III, S, 347). Daß bei Schäffle der
Arbeitstag als Rechnungseinheit erscheint, ist keineswegs der Ausf{luß einer
einseitigen Arbeitsgeldtheorie; das zeigt schon scine Behauptung, man müsse
„den veränderlichen Nutz wert der individuellen Arbeitstage innerhalb
eines gleitenden Tarifs von Gesellschafts wegen wechselnd taxieren‘ (ebenda,
5. 346; vgl. auch oben 6. Kap., III). Die Sozialtaxe in dem hier be-
schriebenen Sinne dürfte auch Tugan bei der Vorstellung von „festen
Preisen‘ und „idealem Geld‘ vorgeschwebt haben; nur ist bei ihm die Bezie-
aung auf die entsprechenden Einrichtungen der kapitalistischen Verkehrs-
wirtschaft noch zu stark (vgl. oben 6. Kap., 1/11).
Cohn, Kann das Geld abgeschafft werden?