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sind Annahmen über Unbekanntes, diese idealisierenden Annahmen sind
dagegen bewußte Umformungen des Bekannten ... Eine echte Wirtschaftstheorie
spekuliert nicht ins Leere; sie ist von Grund aus darauf
angelegt, sich mit den Methoden der reinen Empirie zu verbinden, denen sie
vorarbeitet‘“ (S. 133/134). Fast alle Merkmale der phänomenologischen Betrachtungsweise
sind hier, wenngleich noch verhüllt, vorhanden: die Zwischenstellung
zwischen tatsächlicher Erfahrung und reiner Spekulation, zwischen
invididueller Zufälligkeit und leerem Formalismus, zwischen historischstatistischer
Induktion und hypothetischer Deduktion. Bemerkenswert ist
insbesondere die Hervorhebung der Isolierung und Idealisierung. Der
‚etzteren entspricht etwa die eidetische ‚„Aufweisung‘‘, der Isolierung die
„Eingrenzung — indem gezeigt wird, was die Wesenheit alles noch
nicht ist —“ (Scheler). Aufweisung und Eingrenzung machen in diesem
Sinne das Wesen der phänomenologischen Forschung aus.
IL.
Wenn es gelungen ist, das Wesen des Geldes, seinen Sinn
und Wert rein zu bestimmen, so wird auch festzustellen sein, ob
die so oft geplante und versuchte Abschaffung des Geldes aus
‚äußeren“ oder „inneren“ Gründen immer erfolglos blieb. Und es
wird sich weiterhin ergeben, ob und unter welchen Bedingungen
dieses Ziel überhaupt erreichbar und erstrebenswert ist,
Nach den beiden erwähnten Problemen: dem allgemeinen
der reinen Wesenserkenntnis des Geldes und dem besonderen
seiner Entbehrlichkeit gliedern sich auch die nachstehenden Ausführungen.
Der erste Teil dient der Behandlung der Vorfrage:
der Darlegung der theoretischen und praktischen Bedeutung des
Geldes, der zweite der Hauptfrage: der Untersuchung der Möglichkeit
und Zweckmäßigkeit seiner — völligen oder teilweisen —
Beseitigung; und zwar soll die Hauptfrage in Form einer Kritik
der tatsächlich vorgebrachten Anregungen erörtert werden.
Zum Schluß noch eine Bemerkung, welche die hier gestellten
Aufgaben erheblich einschränkt: nur im Hinblick auf Wirtschaft
und Wirtschaftsleben soll das Geld hier betrachtet werden.
Von dieser einen Seite aus wollen wir an die Probleme herantreten
und nur erörtern, was sich bei dieser besonderen Einstellung
erschließt. So kommen z. B. gesellschafts- und rechtswissenschaftliche
oder psychologische Fragen nur insoweit in Betracht, als
sie von der wirtschaftlichen Behandlung nicht zu trennen sind,
(Über diese „Einseitigkeit“ vgl. insbesondere Adolf Weber, Volkswirtschaftslehre,
S. ofig.)