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ist nun ohne Zweifel eine wirtschaftlich nicht unerhebliche Wesen-
heit des Geldes, als Zahlungsmittel zu dienen. Ob mit der Zahlung
eine Verpflichtung eingelöst, eine Schuld getilgt wird, ist für den
Wirtschaftswissenschaftler an sich gleichgültig; die rechtlichen
Sachverhalte interessieren ihn nicht unmittelbar. Wohl aber die
Förderung des Wirtschaftsverkehrs, die sich aus der Einführung
der Geldzahlung in den Austausch der Güter ergibt: die Zerle-
gung der einen Tauschhandlung in mehrere nach Subjekt
und Objekt, Ort und Zeit gänzlich verschiedene Kauf-Verkauf-
akte. Erst das Dazwischentreten des Geldes als allgemeinen
Umtauschmittels, als Zirkulationsmittels schlechthin ermöglicht diese
Zerlegung, ohne welche die Erweiterung des ursprünglichen Natural-
tausches zum Marktverkehr niemals hätte durchgeführt werden
können. Ist das Geld als Preisausdruck „geistiges“ Werkzeug
der Marktwirtschaft, so als Zahlungsmittel der „körperliche“ Mittler
des Wirtschaftsverkehrs.
Praktisch durchaus möglich und auch tatsächlich vorgekommen ist
2s, daß die abstrakte Einheit des Rechengeldes und das Grundmaß für die
Zahlungen auseinanderfallen. So berichtet Amonn: In Österreich war der
Gulden ursprünglich die Einheit eines technischen Tauschmittels und zu-
gleich die Einheit eines ideellen — lediglich im Bewußtsein der Verkehrs-
subjekte existierenden — Preismaßes und Preisausdrucksmittels. Aus ver-
schiedenen Umständen trat nach und nach eine Entwertung des Guldens
ein, d. h. der Gulden als technisches Tauschmittel war jetzt weniger wert,
gemessen in der ursprünglichen Einheit des Guldens als allgemeinem Preis-
maß und Preisausdrucksmittel: für eine Ware, die 10 Gulden kostet,
muß man jetzt ı_ı oder ı2 Gulden zahlen in Geld“ (S. 347/348; vgl.
auch Cassel, S.329; Helfferich, S.272; Bücher, S.ız2; Adolph
Wagner, S. 119). Daraufhin hat sich unter den Geldtheoretikern ein
Streit entsponnen, ob das Geld „reales Tauschmittel‘“ oder ‚ideeller Wert-
ausdruck‘“ sei. Namentlich die „Nomimalisten‘“ Liefmann, Karl
Elster, Dalberg sehen das Geld ausschließlich als „Zahlbegriff‘‘,
als „abstrakte Rechnungseinheit‘ an. Für Elster sind die Geldstücke
and -scheine nur „„‚Geldzeichen‘, und nach Liefmann „beginnt die eigent-
tiche Epoche der Geldwirtschaft erst, wenn die Verkörperung der abstrakten
Rechnungseinheit in einem wertgeschätzten Sachgut nicht mehr erforderlich
ist‘“ (Geld, S. 191). Amonn bemerkt hierzu, daß ‚„‚,die empirische Erschei-
nung des Geldes überhaupt nicht durch einen Begriff restlos erfaßt wer-
len kann, und da ihr „in der nationalökonomischen Betrachtung zwei ver-
schiedene Begriffe — reales Tauschmittel und objektiver Ausdruck des
Wertes — korrespondieren, steht es von vornherein irei, die Bezeich-
nung Geld dem einen oder anderen der Begriffe beizulegen‘“ (S. 421 Anm.},
Mit Rücksicht auf das „populäre Bewußtsein‘ empfiehlt Amonn, ‚die
Bezeichnung Geld dem Begriff des realen Tauschmittels vorzubehalten‘“‘.
Gegen diesen letzteren Vorschlag ist einzuwenden, daß die Geldlehre nicht