natürlich-stofflichen, rein wirtschaftlichen Wert, keines-
wegs aber seine gesellschaftlich-konventionelle, pri-
va t wirtschaftliche Schätzung!
Hart an die Grenze des Wirtschaftlichen gegen das Juristische streifen
lie Versuche, die „Tauschmittel-‘““ und „Zahlungsmittelfunktion‘* des Geldes
voneinander zu trennen. Nach Knies ist „der Vorgang, welcher in Frage
steht, wenn es sich einfach um die Befriedigung eines Anspruchs auf unser
Vermögen handelt, als solcher durchaus kein Tausch- oder Kauf- Verkauf-
Akt. Wenn also das Geld zur Bewerkstelligung gebraucht wird, so kann es
sich hier nicht um die Funktion des Tauschmittels handeln. Die Funktion
des Zahlungsmittels oder Zahlmittels muß eine eigenartige sein‘ (S. 211;
ähnlich S. 216 und 223). Ebenso weist Bücher darauf hin, daß sich „Zah-
lungen massenhaft auch abseiten des Tausches ergeben (Geldbuße, Tribute,
3porteln, Steuern, Entschädigungen, Ehren- und Gastgeschenke)‘“ (S. 112).
Und auch Helfferich ordnet die beiden Funktionen einander gleich:
„Ihre Bedingtheit ist sowohl historisch wie theoretisch eine wechselseitige‘”
'S. 262). Mises dagegen meint, sogar bei der Schenkung liege, „vom
Standpunkt des Schenkenden genommen, ein Tauschakt vor, indem sich
dieser durch die Gabe die Erfüllung eines Wunsches verschafft, mag dieser
Wunsch nach dem Erwerb der Dankbarkeit oder Zuneigung des Beschenkten,
nach der Befriedigung der eigenen Eitelkeit oder nach dem bloßen Bewußt-
sein, anderen Freude gespendet zu haben, gehen‘ (Theorie, S. 14). Der
yanze Streit ist selbst privatwirtschaftlich müßig und unfruchtbar, da so-
wohl die „einseitige‘‘ Zahlung wie der Umtausch — die „Preiszahlung‘
Wieser) — nur Formen der Übertragung von Kaufkraft sind. Eine sinn-
volle Unterscheidung macht in dieser Richtung nur Marx. Er weist darauf
hin, daß z. B. im Falle einer Kaufpreisstundung das Geld schon beim Ab-
schluß des Kaufs „als Kaufmittel funktioniert, obgleich es nur den
Schatten seines künftigen Daseins vor sich (her) wirft. Es zieht nämlich
die Ware aus . .. der Hand des Verkäufers in die des Käufers‘, Wenn da-
zegen der gestundete Betrag bezahlt wird, so „tritt das Geld nicht in Zirku-
lation als Kaufmittel — als solches iunktionierte es, ehe es da war —, es tritt
vielmehr in Zirkulation als das letzte Wort des Austauschprozesses, . . als
Geld in der bestimmten Funktion als allgemeines Zahlungsmittel...
Der Unterschied von Kaufmittel und Zahlungsmittel macht sich sehr un-
angenehm bemerkbar in den Epochen der Handelskrisen“ (Kritik, S. 141).
Namentlich für die hier vorliegende Frage wird diese Scheidung erheblich,
da man glaubt, das Geld als Zahlungsmittel im engeren Sinne — vom Kauf-
mittel geschieden — abschaffen zu können (vgl. unten 7. Kapitel).
Die Wesenheit des Geldes als gedankliche (Geldbetrag) und
stoffliche (Geldmünze, Geldschein) Verkörperung von Kaufkraft,
als welche es sich einer allgemeinen privatwirtschaftlichen Wert-
schätzung erfreut, darf nicht mit seiner gesellschaftlichen Werkzeug-
natur als Vermittler des Güteraustausches in der Marktwirtschaft
verwechselt werden. In der Einzelwirtschaft ist es freilich der
nervus rerum, nimmt es tatsächlich — auf Grund seiner sozial-
psychologischen Einschätzung — die Stellung eines „Wertmaßes“