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Es wurde oben (II) schon erwähnt, daß die Beeinflussung
des Zahlungswesens mittels zwangsweisen Ersatzes der Barab-
hebungen von großen Kassen durch allgemeinen Verrechnungs-
verkehr der erste Schritt zur „Entthronung des Geldes“ sein solle.
Viel stärker noch dürfte eine andere Maßnahme wirken, welche
die privatwirtschaftliche Herrenrolle des Geldes, seine Kaufkraft,
entscheidend beschränkt; diese Maßnahme. ist die Minderung der
„Kaufbreite“, d. h. Aufhebung der grundsätzlichen Umtauschbar-
keit des Geldes in alle Arten von Waren und Diensten. Im
Verlaufe des ersten Teiles dieser Arbeit hat sich die ungeheure
Bedeutung des Umstandes’ erwiesen, daß das Geld „überall und
stets die ideale Möglichkeit seines Umtausches gegen Sachgüter
(Waren) oder menschliche Dienste gibt“. Diese Möglichkeit, die
dem Geld seine eigentümliche privatwirtschaftliche Wertschätzung
schafft, die den Begriff Geldwert entstehen ließ, ja dem Geld sogar
einen mittelbaren Einfluß auf die Preisbildung am Markte gewährt —
diese Möglichkeit gerade will Neurath beseitigen. Denn „Minderung
der Kaufbreite“ heißt Aufhebung der subjektiv-abstrakten Kauf-
kraft: Es „kann das Geld des reichen Mannes das Fleisch des
Armen nicht kaufen“, obwohl dies „weniger kostet“ als das Fleisch
des Reichen. Damit ist im Prinzip die Herrenrolle des Geldes,
die es in der Einzelwirtschaft und durch diese weiterhin auch am
Markt spielt, gebrochen; der freie Gebrauch des Geldes durch
den Privatwirt ist nun gebunden. Es entsteht nur die Frage, ob
nach diesem Eingriff das Geld überhaupt noch Geld zu nennen
ist. Hat es nicht mit dem Verlust der Herrschaft auch die Fähig-
keit zur gesellschaftswirtschaftlichen Dienstleistung als Vermittler
des Marktverkehrs eingebüßt? Ist das Geld, dessen Kaufbreite
eingeschränkt ist, noch „allgemeines Umtauschmittel“? Man wird
die letztere Frage wohl verneinen müssen. Im ersten Teil der
Arbeit wurden die „Geldsurrogate“ (Wechsel, Zinsscheine von An-
leihen) scharf vom „Vollgeld“ unterschieden; Geldsurrogate sind
nicht etwa nur „schlechtes Geld“ wie heute die Papiermark im
Vergleich zur Goldmark, sondern sie sind überhaupt kein Geld,
da sie keine grundsätzlich unbeschränkte Umtauschmöglichkeit
gewähren. Ganz ebenso bewirkt Neuraths Änderung der Kauf-
kraft des Geldes, die Aufhebung seiner vollen Kaufbreite, daß es
aufhört, allgemeines Umtauschmittel zu sein, und zum Surrogat
seiner selbst herabsinkt. Nur insofern liegt ein Unterschied von den
heute gebräuchlichen Surrogaten, z. B. dem Wechsel, vor, als bei
diesen die Einschränkung sich auf die persönlichen, örtlichen, zeit-