grund stehen, zeigen uns alle Abmachungen und Verhandlungen
der letzten Zeit“ (Kriegsw., S. 215), Äußerlich zwar kann noch
„die Geldverrechnung beim Kompensationsverkehr fortbestehen“,
bestimmend für den Inhalt der Abmachungen ist indessen von
Anfang an die beiderseitige naturale Abschätzung der benötigten
bezw. überschüssigen Mengen von Güterarten. Für die innerstaatliche
Wirtschaft aber gilt dasselbe wie für den zwischenstaatlichen
Verkehr; ist die Kaufbreite des Geldes beschränkt und damit seine
Umtauschbarkeit verringert, so verliert es über kurz oder lang
auch die Befähigung zum Generalnenner der wirtschaftlichen
Wertrechnungen,
Ist die Geldrechnung schon in der Geldwirtschaft nur ein
Notbehelf, so wird ihre Beibehaltung nach Aufhebung der einheitlichen
Preisbildung ein Nonsens. Geldrechnung hat nur einen
Sinn als Preisrechnung; wo „nicht Geldsummen, sondern Mengen
und Arten von Gütern im Vordergrund stehen“, ist eine Geldrechnung
barer Unsinn. Naturalrechnung und Geldrechnung sind
nicht einfach gleichgeordnete Typen wirtschaftlicher Denkweisen,
sondern die Naturalrechnung‘ ist die wirtschaftliche Methode
schlechthin und wird durch die Geldrechnung nur ersetzt, soweit
sie mangels Übersicht über die Gesamtheit der in Frage kommenden
Wirtschaftsobjekte nicht restlos anwendbar ist. Versagt nun die
Ersatzrechnung ihrerseits, so ist der Rückgriff auf die Naturalrechnung
zum mindesten ein notwendiges. Übel. Vollends, wenn
die Störung der Geldrechnung auf einer Umwandlung der Geldwirtschaft
in die Naturalwirtschaft beruht, erscheint die Naturalrechnung
als einzig mögliche Grundlage der Wirtschaftsführung.
(Hierzu vgl. auch die Ausführungen im Schlußkapitel, II—IV.)
Entscheidend für die Durchführung des Neurathschen Vorschlags
ist schließlich noch die Wandlung der gesellschaftswirtschaftlichen
Organisation: die „Abkehr von der geldwirtschaftlich
orientierten Verkehrswirtschaft zur naturalwirtschaftlich
aufgebauten Verwaltungswirtschaft, welche grundsätzlich die
Naturalrechnung eines Wirtschaftsplanes allen Maßnahmen zu
Grunde zu legen sucht“ (Kriegsw., S. 170).
Neurath bringt den neuen Ausdruck Verwaltungswirtschaft als
„allgemeinen Namen dafür in Vorschlag, daß nicht der einzelne durch seine
Tauscherwägungen den Ausschlag gibt, sondern eine Zentralstelle, welche
unter Umständen die Willensentschließung aller vereinigen mag‘, und
betont den „grundsätzlichen Unterschied der Lebensordnung der Verkehrswirtschaft
von der gegenwärtigen‘‘ (lies: kriegswirtschaftlichen) ‚‚Lebens-