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Direktorien, ein besonderer Departementsveterinär für den Seuchendienst und Stellen
für die Durchführung der Schädlingsbekämpfung und der Unterdrückung des Lebens-
mittelbetrugs neben dem allgemeinen Polizeiapparat.
Die selbständigen öffentlichen Einrichtungen, das Institut de recherches agronomiques
und die die regionalen der landwirtschaftlichen Produktionsförderung dienenden Offices
agricoles erhalten ebenso wie Jandwirtschaftliche Versicherungsgenossenschaften be-
Jeutende Subventionen.
Öffentliche Erwerbswirtschaft
Die Ausdehnung der öffentlichen Erwerbswirtschaft auf die verschiedenen
Wirtschaftszweige ist nicht überall gleich. Der Unterschied zwischen Frankreich und
Großbritannien fällt am meisten auf. Er liegt zum Teil historisch darin begründet, daß
in Frankreich, dem Lande der starken zentralen Staatsgewalt, die Idee des Polizei- und
Merkantilstaates stärker zum Durchbruch gekommen ist, als es in Großbritannien mit
zeiner liberal-rechtsstaatlichen Tradition, seiner starken Volksvertretung und seiner
starken lokalen Selbstverwaltung jemals der Fall sein konnte. Belgien und Italien ähneln
in ihrer Struktur mehr Frankreich, ohne allerdings an die Vielfältigkeit seiner erwerbs-
wirtschaftlichen Betätigung heranzureichen. Am Gesamtvolumen erwerbswirtschaftlicher
Betätigung gemessen, tritt Frankreich allerdings hinter diesen Staaten zurück. weil die
Verstaatlichung der großen Privatbahnnetze noch aussteht.
Fast ausschließlich Staatsbahnen besitzt Italien; Frankreich bislang nur zwei aller-
dings bedeutende Netze. In Belgien sind die Hauptbahnen einer besonderen selbständigen
Betriebsgesellschaft anvertraut, während Großbritannien sich überhaupt nicht auf diesem
Gebiet betätigt. Die Verwaltung der staatlichen Eisenbahnen liegt in Frankreich beim
Ministerium für öffentliche Arbeiten, in Italien beim Verkehrsministerium. Staatliche
Post und Telegraphie besitzen alle Staaten. In Italien ist beim Telephon wieder das Ver-
pachtungssystem an staatliche Konzessionäre eingeführt. Zuständig für diesen Erwerbs-
zweig sind in Großbritannien das Post-Office, das als Einnahmedepartement in loser Be-
ziehung zum Schatzamt steht, in Frankreich das Ministerium für Handel und Ge-
werbe, in Italien — ebenso wie in Belgien — das Verkehrsministerium. Domänen und
Forsten besitzen ebenfalls alle Staaten, ebenso wie eine meist unabhängige Staatsbank, an
deren Gewinn der Staat beteiligt ist. Kunstgewerbliche Staatsbetriebe (Por-
zellan-, Gobelinmanufaktur), sodann eigene Staatshäfen besitzt nur Frankreich. Über
staatliche Versicherungskassen und Sparkassen verfügt Belgien, Italien auch über Waffen,
fabriken; Frankreich besitzt alle Arten der genannten Unternehmungen, außerdem noch,
wie auch Großbritannien, staatliche Werften.
Die Steuermonopole ressortieren in den Ländern zum Finanzministerium. Die anderen
Betriebe sind, soweit sie nicht als Heeresbetriebe das Kriegsministerium hetreut, ver-
schiedenen Ministerien unterstellt.
Zu den französischen Monopolen gehören das Pulver-, Tabak- und Streichholzmonopol;
Italien hat ein Tabak- und ein Salzmonopol. Die anderen Staaten haben keine Monopnol-
betriehe ausgebildet.
b) Organisation und Aufgaben der regionalen Verwaltung
Der Aufbau der allgemeinen staatlichen Bezirksverwaltung und der Selbstverwaltung
Die behandelten Länder weisen trotz ihrer gleichartigen Struktur als Einheitsstaaten
3toße Unterschiede in der regionalen Untergliederung der Verwaltung auf, so daß auch
hier der Finanzbedarf der Staatshaushalte verschieden bewertet werden muß, je nachdem
der Staat öffentliche Anfgaben selber erfüllt oder sie anderen öffentlichen Körnerschaften
überläßt.
Besonderheiten der regionalen Organisationen
Großbritannien verzichtet im großen und ganzen auf eine allgemeine staatliche
Bezirksverwaltung. In der Übersicht über die Bezirksverwaltung Großbritanniens wurden
infolge der eigenen Zentralverwaltung für Schottland und seiner abweichenden lokalen
Organisation nur die lokalen Einheiten von Englandund Wales dargestellt; groß