faltigen subjektiven Bedürfnisse eine wirtschaftlich einwand-
freie Preisgestaltung zu erzielen sei. Entscheidend muß viel-
mehr das Verhältnis des Bedarfs zu den vorhandenen Gütern und
Produktionsmöglichkeiten bleiben.
„Die Wirtschaftsleitung ... wird es nicht dem einzelnen Genossen
überlassen dürfen, seine Tabakkarte nach Belieben entweder in Zigarren
der in Zigaretten einzulösen. Würde sie dem Genossen das Recht geben zu
wählen, ob er Zigarren oder Zigaretten beziehen will, dann könnte es geschehen,
laß mehr Zigarren oder mehr Zigaretten verlangt werden als erzeugt wurden,
laß andererseits aber Zigarren oder Zigaretten in den Abgabestellen liegen
bleiben, weil sie niemand abverlangt hat‘ (Mises, Wirtschaftsrechnung,
S. 91).
Bei den Vertretern der subjektivistisch-kollektivistischen Anschauung
besteht hierüber anscheinand sehr wenig Klarheit. Am weitsichtigsten ist
in diesem Punkte wohl Pecqueur (insoweit vielleicht mit Schäffle
unter den Arbeitsgeldtheoretikern zu vergleichen; unten III). Es ist bezeich-
nend, daß er die Frage nicht anders lösen kann als durch erneute Einführung
von Angebot und Nachfrage, durch ein Zurückgreifen auf das verkehrs-
wirtschaftliche Spiel der freien Kräfte: ‚,Da die Nachfrage nach bestimmten
Produkten um vieles die Möglichkeit ihrer Produktion übertreffen kann,
and da das Prinzip der Gleichheit und Freiheit es nicht erlaubt, einige der
Konsumenten eines bestimmten nicht für alle ausreichenden Produktes vor
den übrigen in irgend welcher Weise zu bevorzugen, so wird die nationale
Behörde, welcher die Distribution dieser Produkte obliegt, der Regel folgen
müssen, daß ihr Preis durch das Verhältnis von Nach-
frage und Angebot, von Bedürfnis und Produktionsmöglichkeit
bestimmt wird‘ (Tugan, $S. 42).
Letzten Endes kommen wir hier auf ein Entweder-Oder.
Sofern überhaupt Güterknappheit besteht — und ohne diese
brauchte man keine Verteilungswirtschaft —, gibt es grundsätzlich
bloß zwei Möglichkeiten, die Verteilung des Sozialprodukts auf
die einzelnen Verbraucher zu regeln: entweder durch die Kon-
kurrenz, d. h. das freie Spiel der Kräfte, das sich in der Preis-
bildung am Markt mittels Gegenüberstellung von Angebot und
Nachfrage auswirkt, — oder durch die Verwaltung, d. h. die Zu-
weisung der Güter durch behördliche Anordnung oder vertrag-
liche Abmachung auf Grund des statistisch ermittelten Verhält-
nisses von Bedarf und Vorrat. Der erste Weg ist der heut übliche,
auf den zweiten weisen die kommunistischen Wirtschaftstypen. Im
Falle der Verteilung mittels freier Preisbildung ist das Geld als
Generalnenner der gesellschaftswirtschaftlichen Wertrechnung un-
entbehrlich; denn es besteht hier kein Überblick über den Ge-
samtbedarf und die Möglichkeiten, ihn zu decken. Anders aber
bei der Preisfestsetzung im Wege der wirtschaftlichen Verwaltung.