irüher als Notbehelf unvermeidlichen Maß, in einem dritten Produkt auszu-
drücken und nicht in ihrem natürlich adäquaten, absoluten Maß, der Zeit“
(S. 335). Wie es in Wahrheit um die „Einfachheit‘‘ der Arbeitszeitberech-
aung steht, wird sich unten zeigen.
Den ersten Versuch, das Arbeitsgeld einzuführen, machte Robert
Owen 1832 in London mit seiner „Arbeitstauschbank“ {Equi-
table Labour Exchange). ‚, Jedes Mitglied der Bank konnte in diese nützliche,
von ihm hervorgebrachte Sachgüter einlegen, welche dann von den Bank-
oarganen in durchschnittlichen Arbeitsstunden geschätzt und dem Produ-
zenten in Arbeitsnoten (labour notes) bezahlt wurden; dieser konnte seiner-
seits zur Befriedigung seiner Bedürfnisse aus den Vorräten der Bank Sach-
güter bis zum bescheinigten Betrag von Arbeitsstunden erheben‘'‘ (Menger,
Staatslehre, S. 116; vgl. auch Gide-Rist, S. 27oflg.). Owen beschränkt
Jabei die Geltung des Arbeitsgeldes streng auf die Gemeinschaft der Einleger:
‚Ein Papier, das den Arbeitswert verkörpert, wird für jedes Geschäft ihres
‚der Gemeinschaft) inneren Handels oder Austauschs dienen und wird nur
(für Einlagen und in der Geschäftsstelle (store) ausgegeben werden“ (Schäffle,
Bau, II, S. 335 Anm.). Er glaubt, die Bereitschaft der Einzel-
wirte zum Austausch genüge zur Sicherung des Unternehmens: „Würden
alle Arbeiter bereit sein, Arbeit gegen gleiche Arbeitszeit herzugeben, so hätten
wir in einer Stunde Arbeit einen so definitiven Standard des Reichtums,
wie jetzt für Entfernungen, Maße, Gewichte, wenn wir von einer Meile, einem
Pfund, einer Gallone sprechen‘; es komme also nur darauf an, Einrich-
tungen zu treffen, „unter denen alle Arbeiter bereit seien, Arbeit gegen gleiche
Arbeitszeit zu leisten‘ (Simon, S, 222). Hier gerade liegt aber eben die
Schwierigkeit: Ganz abgesehen davon, daß mit der Vergrößerung der Gesell-
schaft die Bereitschaft der Einzelnen immer zweifelhafter wird, kann man
auch bei dieser psychischen Bedingung zur Einführung der Arbeitszeit als
Wertmaß der Wirtschaftsgüter nicht stehen bleiben. Man muß einsehen,
Jaß diese Bereitschaft nicht willkürlich ist, sondern ihrerseits durch alle die
Voraussetzungen und Umstände bedingt wird, die als schlechthin wirtschaft-
lich oder selbst nur gesellschaftswirtschaftlich auch den bisherigen Wirt-
schaftsverkehr bestimmen, So ist es z. B. eine Verkennung der letzten Grund-
lagen des gesellschaftlichen Wirtschaftens, wenn Owen durch seine Ar-
vbeitsbörse den „Kredit überflüssig machen‘ will (Simon. S. 223; vgl.
hierzu auch unten 9. Kap.).
Owens Vorschlag wurde in Deutschland von Rodbertus, der
zinen ähnlichen Gedanken schon unabhängig von dem Vorgänger vertreten
hatte („Zur Erkenntnis unserer staatswirtschaftlichen Zustände‘‘, S. 27flg.),
aufgegriffen und zu einem geschlossenen System ausgebaut. Rodbertus
‚kannte nur ein „Spezificum‘ gegen die Krankheit der Gesellschaft: staat -
liche Lohnregulierung‘“ (Dietzel, Rodbertus, I, S. 90). Um
diese durchführen zu können, erfand er den „Normalarbeitstag‘‘: „Die Arbeiter
begehren heute nur einen normalen Zeitarbeitstag ... Ein solcher bloßer
normaler Zeitarbeitstag vermag noch nichts zur Lösung der sozialen Frage
beizutragen ... Er darf nicht bloß nach Zeit, sondern muß außerdem auch
nach Werk normiert werden. Nachdem der normale Zeitarbeitstag in jedem
Gewerk festgestellt worden, muß auch noch in jedem Gewerk das normale
Arbeitswerk solchen Zeitarbeitstages festgesetzt werden: dieienige Quantität