Full text : Kann das Geld abgeschafft werden?

Werk oder Leistung, die ein mittlerer Arbeiter bei mittlerer Geschicklichkeit
and mittlerem Fleiß während eines solchen Zeitarbeitstages in seinem Gewerbe
zu liefern imstande ist. Diese Quantität Werk konstituierte in jedem Gewerk
den normalen Werkarbeitstag“‘“ (Briefe, II, S. 552flg.). „Die
Beibehaltung des Metallgeldes beim Normalarbeitstag ist aber von Schwierigkeiten
 begleitet. Diese Schwierigkeiten lassen sich vermeiden, wenn man
auf der Spur des Normalarbeitstages weiter vordringt. Der normale Werkarbeitstag
 muß zu Werkzeit oder Normalarbeit erhoben
und nach solcher in sich ausgeglichenen Arbeit nicht bloß der Wert des Produkts
 jedes Gewerkes normiert, sondern auch der Lohn in jedem Gewerk
gezahlt werden‘ (ebenda, S. 557). Dazu gehört aber die ‚Intervention des
Staates; a) der Wert, wenigstens der Lohngüter, muß nach Normalarbeit
konstituiert werden, b) der Lohn muß als Quote eines solchen Produktwertes
 fixiert werden. Dazu muß der Staat den augenblicklichen Metallgeldwert
 des Nationalprodukts sowie die Quote, die der augenblickliche Geldarbeitslohn
 davon ausmacht, ermitteln und muß diesen selben Quotensatz
auf das nach Normalarbeit geschätzte Nationalprodukt übertragen und für
alle Zukunft den Lohn auf diesem Satze festhalten ... c) Es müssen Anstalten
getroffen werden, welche die Realisierung des Lohnes nach solchem Maße in
Lohngütern sichern. Dazu muß der Staat ı. die Ausgabe dieses Lohn -
geldes — gleich dem Papiergelde — sich selbst vorbehalten; 2. muß den
Arbeitgebern in diesem Gelde Darlehen gewähren, die sie in nach Normalarbeit
 bemessenem Produktwert zurückzuzahlen haben; 3. muß Magazine
 für diese in Produkten zurückgezahlten Darlehen anlegen; 4. muß
endlich die Lohnzettel der Arbeiter gegen diese Produkte nach dem konstituierten
 Wert annehmen‘ (ebenda, S. 569/570). Die Rodbertussche
Theorie ist, nachdem sie lange unbeachtet geblieben war, neuerdings mehrfach
 sorgfältig geprüft und ihre Unhaltbarkeit eingehend nachgewiesen
worden (vgl. hierzu Georg Adler, S. 66flg.; Dietzel, Rodbertus,
II, S. ırıfla.; Adolph Wagner, S. 142/143; Kropotkin, Brot,
S. ı27flg. Über die Einzelheiten weiter unten).
Einen erheblichen Fortschritt der Arbeitsgeldtheorie finden wir nach
Rodbertus nur noch bei Schäffle, der auch die Mar «x schen
Lehren bereits berücksichtigt („Bau und Leben des sozialen Körpers“,
„Quintessenz des Sozialismus‘‘), Schäffle schaltet jeden privaten
Tausch- und Leihverkehr in der sozialistischen Gesellschaft äus; er meint,
daß „zwischen dem Kollektivproduktionskörper und den Konsumenten
{Produktionsguthaben) nach Arbeitszeit und Arbeitsze itwert,
im Wege der Kompensation durch die öffentlichen Wirtschaftsämter und
Clearinghäuser, ohne Geld abgerechnet werden müsse und ebenso
zwischen diesen Ämtern selbst, sofern sie Produkte voneinander übernehmen,
endlich zwischen ihnen und den öffentlichen Lagern‘ (Quintessenz, S. 43;
ebenso Bau, III, S. 334/335). Schäffle geht vor allem darin grundsätzlich
 über Rodbertus hinaus, daß er die Notwendigkeit eines „sozialen
Taxwesens (Sozialtauschwertbestimmung) nach dem Maßstab auc h““
neben den Arbeitskosten) „‚des besonderen und wechselnden Gebrauchswertes
aller Einzelarbeiten und Einzelprodukte‘“ erkennt, ja diese Beobachtung
des Gebrauchswertes als „die erste und entscheidendste Vorfrage‘‘ ansicht
(Quintessenz, S. 51; Bau, III, S. 341flg.).
            
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