Full text : Die Meistbegünstigung im modernen Völkerrecht

42 IV. Das Ziel des Meistbegünstigungsanspruches.

des Zolltarifs zugrunde liegen. Stuft sich z. B. bei den Garnarten der
Zollsatz entsprechend dem Preise der einzelnen Garnnummern, so wird
man die Durchbrechung dieses Grundsatzes für gewisse Garnnummern,
die sich faktisch als Privilegierung eines bestimmten Landes auswirkt,
mangels einer anderen sachlichen Begründung als ungerechtfertigt ansehen
 müssen. — Wenn auch einzelne Fälle zweifelhaft liegen mögen,
so wird sich doch meist erkennen lassen, ob eine Exposition sachlich
motiviert ist oder nur mit Rücksicht auf die bestehenden Meistbegünstigungsverpflichtungen
 geschaffen wurde. Diese Auffassung wird bestätigt
 durch die Bestimmungen, die sich in einigen Zolltarifgesetzen
finden, daß nämlich im Tarif nicht genannte Waren ihrer Natur nach
sntsprechenden Positionen zuzuteilen sind. (Vgl. das Bundesgesetz zum
schweizerischen Zolltarif vom ı1o. Okt. 1902, Art. 2.) Der Gesetzgeber
geht also davon aus, daß sich aus der Systematik des Tarifs grundsätzlich
 die zollpolitische Behandlung auch der nicht genannten Waren ablesen
 läßt. In der Schweiz sind die für den Aufbau des Zolltarifs leitenden
 Grundsätze in großen Zügen sogar verfassungsmäßig festgelegt.
Vgl. Schweizerische Bundesverfassung:
Art. 29: „Bei Erhebung der Zölle sollen folgende Grundsätze
beachtet werden:
I. Eingangsgebühren:
a) die für die inländische Industrie und Landwirtschaft erforderlichen
 Stoffe sind im Zolltarif möglichst gering zu taxieren,
b) ebenso die zum nötigen Lebensbedarf erforderlichen Gegenstände,

c) die Gegenstände des Luxus unterliegen den höchsten Taxen.
Die Grundsätze sind, wenn nicht zwingende Gründe entgegenstehen,
auch bei Abschließung von Handelsverträgen mit dem Auslande zu
befolgen.““
Der französische Zolltarif vom Jahre 1852 wurde durch die Tarifrevision
 des Jahres 1910 stark spezialisiert. Charakteristisch ist die
Kritik, die FARRA?! an diesem neuen Tarif übt:
«Comme on le voit, la nouvelle tarification francaise sera bien
superieure a l’ancienne. Les nouvelles industries seront Pr&vues — — —
Cette reforme etait necessaire. Mais sera-t-elle suffisante? La France
a realise des specialisations en augmentant les positions de son tarif,
mais ces specialisations visent elles bien telles ou telles CONncurrences
Strangeres? Dans le nouveau tarif francais la nomenclature est plus
scientifique. Mais tel n’est pas le but exclusif des speclalisations ailleurs
:t particulierement en Allemagne. Ces specialisations ont, en effet, prin-*

 FARRA: Les effets de la clause de la nation la plus favorisee et la specialisation
des tarifs douaniers, Paris 1910, S. 193.
            
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