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DRITTER TEIL
KAPITEL II
DAS FINANZIELLE GLEICHGEWICHT
$ 1. — Die finanzielle Unabhängigkeit
Im vorausgehenden Kapitel haben wir gesehen, an welche
Personen oder Personengruppen die soziale Pflichtkrankenver-
sicherung sich wendet, um die ihr notwendigen Mittel aufzubrin-
gen. Es gilt nun, die allgemein angewandten Methoden zu
beschreiben, um die Einnahmenhöhe zu bestimmen und den
wiederkehrenden. Gesamtbeitrag, der auf jeden Versicherten
entfällt, zu bewerten 1,
Eine Untersuchung dieser Art beruht natürlich auf einer For-
derung, die übrigens in allen den Ländern erfüllt ist, die für diesen
Bericht in Frage kommen, nämlich auf der finanziellen Unab-
hängigkeit der Versicherungseinrichtung. Man braucht diesen
Ausdruck nicht in dem Sinne der vollständigen. Freiheit in der
Änanziellen Geschäftsführung zu verstehen. Es ist damit einfach
gemeint, dass der Versicherungsträger hinsichtlich der Rechnungs:
führung eine eigene Persönlichkeit besitzt. Die Unabhängigkeit
kann übrigens eingeräumt sein entweder der Gesamtheit der im
Staatsgebiet tätigen Anstalten, die ihre finanziellen Ergebnisse
zu einer einzigen Rechnung verschmelzen, oder jedem der für
die Durchführung des Gesetzes geschaffenen Träger, von denen
jeder für sich sein eigenes finanzielles Gleichgewicht aufrechtzu-
erhalten hat.
Wir werden uns jetzt nicht mit der Untersuchung der sehr
wichtigen Folgen beschäftigen, die sich für die Durchführung der
Versicherung aus der Art ergeben, nach welcher man örtlich und
zeitlich die mit finanzieller Selbständigkeit ausgestatteten Crunnpen
1 Zur Abkürzung sagen wir statt ‚auf jeden Versicherten entfallender Bel
trag“ „Beitrag des Versicherten ‘‘, Nach den Erklärungen des vorausgehen-
den Kapitels wird der Leser den Sinn dieser Bezeichnung nicht missverstehen
and ihn nicht gleichbedeutend erachten mit ‚, Beitrag ausschliesslich zu Lasten
das Versicherten ‘%.