Einwirkung der Geldsysteme auf die Kaufkraft.
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In dem soeben erörterten Falle ist der Wert des geprägten Silbers dem
Werte des Goldes zur gesetzlichen Relation gleich. Genau dasselbe Prinzip kann
auf eine jede Geldart, deren Münzwert größer ist als der Wert des Materiales,
welches das Geld konstituiert, angewandt werden. Betrachten wir z. B.
das Papiergeld. Solange es das unterscheidende Merkmal des Geldes hat
- allgemeine Annahme zum gesetzlichen Werte - und in seiner Quantität
beschränkt ist wird der Wert desselben gewöhnlich dem des gesetzlichen
Äquivalentes in Gold gleich sein. Wenn die Quantität dieses Papiergeldes
unbegrenzt zunimmt, so wird es allmählich das ganze Gold hinausdrängen
und das Geldreservoir völlig ausfüllen, genau so wie das Silber unter dem
Bimetallismus es tun würde, wenn seine Produktion in genügend großen
Quantitäten erfolgte. In gleicher Weise würde Kreditgeld und Kredit in
Form von Bankdepositen diese Wirkung ausüben. Soweit sie in Gebrauch
sind verringern sie die Nachfrage nach Gold, setzen dessen Wert als Geld
herab und führen dazu, daß mehr Gold in die industriellen Verwendungs
gebiete oder in andere Länder zieht.
Solange die Quantität des Silbergeldes oder des Zeichengeldes wie
z. B. des Papiergeldes zu gering ist, um das Gold vollständig zu verdrängen,
wird das Gold in Zirkulation verbleiben. Der Wert des anderen Geldes kann
in diesem Fall nicht unter den des Goldes sinken. Denn sollte dies geschehen,
so würde dieses andere Geld, zufolge des Greshamschen Gesetzes, das Gold
verdrängen, was wir mangels genügender Quantität als nicht ausführbar
angenommen haben. Die Parität zwischen Silbermünzen und Gold ist daher
unter der hinkenden Währung nicht notwendigerweise von einer Einlösbar
keit in Gold abhängig, sondern sie kann allein aus einer Einschränkung in
der Quantität der Silbermünzen resultieren. Eine solche Einschränkung
genügt gewöhnlich, um eine Parität trotz der Nichteinlösbarkeit zu be
haupten. Dies trifft indessen nicht immer zu; denn wenn die Leute
zu irgendeiner Form uneinlösbaren Papieres oder Geldwertzeichen das
Vertrauen verlieren, selbst wenn nicht zuviel davon ausgegeben worden
ist, kann es im Werte sinken und in Geldform beinahe ebenso billig sein
als sein Rohstoff. Ein Mann ist, solange er das Vertrauen hat, daß
jeder andere willens ist, dasselbe zu tun, bereit, Geld zum Nennwerte an
zunehmen. Dieses Vertrauen kann aber schon durch die bloße Befürchtung,
daß eine zu starke Ausgabe erfolgt ist, erschüttert werden. Der Empfänger
einer Zahlung, der unter gewöhnlichen Umständen sich allem Gelde, das
gebräuchlich und gesetzmäßiges Zahlungsmittel ist, duldsam unterwirft,
kann dann mitsprechen und auf einer „vertraglichen Abdingung“ der