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VII. Kapitel.
Die Parität des in der Lateinischen Union verbleibenden Silbers mit Gold
wird gegenwärtig gemäß den in diesem Kapitel früher erklärten Prinzipien
aufrechterhalten, und zwar sowohl durch Einschränkung seiner Quantität
als auch dadurch, daß es zu vollem gesetzlichen Zahlungsmittel und für
öffentliche Abgaben als annahmeberechtigt erklärt wurde.
§6.
Es ist sonderbar, daß die Lehren der französischen und andere Ex
perimente nicht allgemein, und zwar weder von den Monometallisten noch
von den Bimetallisten verstanden zu werden scheinen. So haben intransigente
Monometallisten, indem sie auf die während 75 Jahren stattgefundenen
Variationen im Gold- und Silberwerte hinwiesen, die Möglichkeit der Auf
rechterhaltung eines gesetzlichen Verhältnisses zu widerlegen versucht.
Sie könnten ebensogut auf die sich kräuselnden Wellen eines Weihers oder
auf die leichte Neigung eines Flusses hinweisen, um die Tatsache zu wider
legen, daß das Wasser ein Niveau sucht. Diese sich kräuselnden Wellen
sind der natürliche Beweis für die Tendenz zu einem Niveau und sind gering
fügig im Vergleich zu Wellen, welche aller Wahrscheinlichkeit nach auf
getreten wären, wenn es keine gesetzliche Relation gegeben hätte. Das
in Shaw’s History oj the Currency benutzte Diagramm und seine Tabellen
sowie das ähnliche hier gegebene Diagramm zeigen, daß trotz der großen
Zunahme in der Quantität des Silbers in der Periode des Silberzuflusses
während der Jahre 1803 bis 1850, das Verhältnis von 15,5 zu 1 um nur
höchstens 0,75 Punkte oder etwas über 4,8 Prozent in irgendeinem Jahre
schwankte, und die Abweichung betrug im Durchschnitt nur 0,29
Punkte oder 1,9 Prozent. Außerdem ist der größere Teil der Abweichung
durch die zu jener Zeit in Frankreich in Kraft befindliche Erhebung der
Prägegebühr (Seigniorage) erklärbar 1 ). Während der darauffolgenden
und größtenteils durch einen Goldzufluß charakterisierten Periode von 1851
bis 1870 betrug die Maximalabweichung (nach der entgegengesetzten Rich
tung) 0,31 Punkte oder 2 Prozent bei einer Durchschnittsabweichung von
0,14 Punkten oder 9 Prozent, während in der nachfolgenden Periode von
1871 bis 1873, in der ein Zufluß des Silbers und ein Abfluß des Goldes zu ver
zeichnen war, das Verhältnis bei einem Maximum von 0,42 Punkten oder
2,7 Prozent und einem Durchschnitt von 0,21 Punkten oder 1,4 Prozent
über 15,5 zu 1 stieg. Wir wollen nun diese Zahlen denen seit 1873 gegen-
1 ) Vgl. J. F. Johnson, Money and Currency, Boston (Ginn) 1905, S. 227.