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der Lehrer zu Schmarse (Oels), j wird zur Anschaffung von Büchern
für arme Kinder benutzt.
Prinz Ferdinand von Preußen,
vermachte der Stadt Sonnenburg ein Kapital von 1000 Thlr., bessert
Zinsen unter die Armen der Stadt vertheilt werden.
Gottlob Samuel Ficker,
Medizinalrath und Stadt-Physik«- zu Liegnitz (f 1828), legirte
1000 Thlr. zu einem Stipendium. Die nächste Anwartschaft auf das
selbe haben die Mitglieder und Abkömmlinge seiner Familie; event,
soll ein armer Studiosus medicinae ans Liegnitz oder aus dem Kreise
Liegnitz, endlich ein Nieder-Schlesier, wenn er und so lange er in
Breslau studirt, doch nie über drei Jahre dasselbe genießen.
Joh. Eleonore Ficker,
Demoiselle (t zu Berlin am 14. November 1834) setzte das dortige
Friedrichs-Waisenhaus zum Universal-Erben ein. Die legirten Kapi
talien sollen getrennt bewahrt und verwaltet werden. Die Erbschaft
betrug 49,850 Thlr. incl. 4000 Thlr. Gold. Die Zinsen sollen ver
wendet werden, 1) daß zwei der tüchtigsten Lehrer und zwei Lehrerinnen
eine jährliche Zulage von je 50 Thlr., und allenfalls noch be
sondere Gratifikationen bis jährlich 100 Thlr. erhalten; 2) sollen
jährlich 100 Thlr. zu Prämien für die besten Kinder beiderlei Ge
schlechts verwendet werden; 3) sollen 800 Thlr. für Kinder beiderlei
Geschlechts verwendet werden, um ihnen bei ihrer Entlastung aus dem
Waisenhausc zu einem besseren, weiteren Fortkommen eine Unterstützung
zu gewähren; schwächliche Kinder sind besonders zu berücksichtigen;
4) der noch bleibende Ueberschuß soll zur Berpflegung und zum Unter
halt solcher kleinen Kinder verwendet werden, die nach der Lokalität in
dem sogenannten kleinen Institut nicht mehr Platz finden; sie sind bei
guten Leuten unterzubringen, (auch bloß mutterlose Kinder), und für
jedes Kind können monatlich 4 Thlr. gezahlt werden; cs ist eine Auf
seherin zu ernennen, die diese Kinder monatlich wenigstens ein Mal be
sucht und dafür eine jährliche Remuneration von 50 Thlr. erhält.
Demoiselle Ficker errichtete ferner bei dem Schindlerschen Waisen
hause zwei Stiftungen, nach welchen 1) Vater- und mutterlose Waisen
weiblichen Geschlechts aus dem mittleren Bürgerstandc, die das 20.
Lebensjahr noch nicht überschritten haben, und kein eigenes Vermögen
über 500 Thlr. besitzen, bei fortwährend guter Aufführung bis zum
zurückgelegten 20. Lebensjahre eine jährliche Unterstützung von 25 Thlr.
in Friedrichsd'or erhalten sollen; 2) vatcr- und mutterlose Knaben
aus dem mittleren Bürgerstandc, die das 8. Lebensjahr bereits erreicht,
das 11. Lebensjahr aber noch nicht überschritten haben, und kein eigenes
Vermögen über 500 Thlr. besitzen, zu ihrer Ernährung, Erziehung und
Ausbildung in dem gedachten Waisenhause aufgenommen werden sollen.
Die Auswahl der aufzunehmenden Knaben und Mädchen beschränkt sich
nicht auf Berlin, sondern erstreckt sich auf die ganze Monarchie. Endlich